Staatsvertrag mit Deutschland. Zusatzbericht zur Umsetzung
- ShortId
-
13.5010
- Id
-
20135010
- Updated
-
27.07.2023 20:43
- Language
-
de
- Title
-
Staatsvertrag mit Deutschland. Zusatzbericht zur Umsetzung
- AdditionalIndexing
-
48;1231;Flughafen;Deutschland;Thurgau;Lärm;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K06020105, Lärm
- L04K18040101, Flughafen
- L04K03010105, Deutschland
- L05K0301010118, Thurgau
- Texts
-
- <p>Die Umsetzung des Staatsvertrages mit Deutschland erfolgt im Rahmen des SIL-Prozesses für den Flughafen Zürich. Am 5. Oktober 2012 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt den Bericht "Anpassung des Objektblattentwurfes aufgrund des Staatsvertrages mit Deutschland" bei den von den An- und Abflügen des Flughafens Zürich betroffenen Kantonen in Konsultation gegeben. Dieser Bericht sieht sechs verschiedene Varianten vor. Im Rahmen der Botschaft stellte der Bundesrat einen Zusatzbericht zur Umsetzung des Vertrages mit Deutschland in Aussicht. In der Zwischenzeit ist der Bericht zur Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich fertiggestellt und am 21. Februar 2013 veröffentlicht worden. Dieser war 2011 im Gefolge einer gefährlichen Annäherung zweier startender Flugzeuge in Auftrag gegeben worden. Der Bericht schlägt nun 30 Massnahmen zur Reduktion der Komplexität des Flughafenbetriebs vor, die teilweise weitreichende Auswirkungen hätten. Diese Massnahmen sind vertieft zu prüfen, was noch einige Zeit beanspruchen wird.</p><p>Gestützt auf diese Grundlagen, d. h. den Bericht vom 5. Oktober 2012 sowie die Ergebnisse der Sicherheitsprüfungen, wird das UVEK seinen Vorschlag für die langfristige Gestaltung des Betriebs im Entwurf des SIL-Objektblattes aufzeigen. Dieser Entwurf wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres nochmals in eine Anhörung gegeben. Erst gestützt auf das Ergebnis dieser Anhörung wird das UVEK entscheiden, welche Anträge dem Bundesrat zur Verabschiedung des Objektblattes gestellt werden. Aufgrund dieser Verfahrensschritte sowie der unterschiedlichen Zuständigkeiten kann ein definitives SIL-Umsetzungskonzept nicht zeitgleich mit der parlamentarischen Beratung des Staatsvertrages vorgelegt werden. Für die Beurteilung des Staatsvertrages ist die genaue Kenntnis der internen Umsetzungsmodalitäten letztlich auch nicht entscheidend. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob der Vertrag unter den gegebenen Umständen als Optimum zu sehen ist oder ob bei einer Ablehnung auf eine Lösung gehofft werden könnte, die der Schweiz geringere Verkehrsumlagerungen aufbürden würde als der Vertrag vom 4. September 2012. Davon geht das UVEK nicht aus.</p>
- <p>Da der Staatsvertrag mit Deutschland im Thurgau zu einer erheblichen Zusatzbelastung an Fluglärm führen kann und der Thurgau den Fluglärm "gerecht" verteilt haben will, frage ich den Bundesrat an, ob er bereit ist, einen Zusatzbericht zur gerechten Verteilung des Fluglärms zu erstellen und diesen dem Nationalrat vorzulegen, bevor das Geschäft "Staatsvertrag" im Nationalrat behandelt wird.</p><p>Der Thurgau möchte nicht der Katze im Sack zustimmen.</p>
- Staatsvertrag mit Deutschland. Zusatzbericht zur Umsetzung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Umsetzung des Staatsvertrages mit Deutschland erfolgt im Rahmen des SIL-Prozesses für den Flughafen Zürich. Am 5. Oktober 2012 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt den Bericht "Anpassung des Objektblattentwurfes aufgrund des Staatsvertrages mit Deutschland" bei den von den An- und Abflügen des Flughafens Zürich betroffenen Kantonen in Konsultation gegeben. Dieser Bericht sieht sechs verschiedene Varianten vor. Im Rahmen der Botschaft stellte der Bundesrat einen Zusatzbericht zur Umsetzung des Vertrages mit Deutschland in Aussicht. In der Zwischenzeit ist der Bericht zur Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich fertiggestellt und am 21. Februar 2013 veröffentlicht worden. Dieser war 2011 im Gefolge einer gefährlichen Annäherung zweier startender Flugzeuge in Auftrag gegeben worden. Der Bericht schlägt nun 30 Massnahmen zur Reduktion der Komplexität des Flughafenbetriebs vor, die teilweise weitreichende Auswirkungen hätten. Diese Massnahmen sind vertieft zu prüfen, was noch einige Zeit beanspruchen wird.</p><p>Gestützt auf diese Grundlagen, d. h. den Bericht vom 5. Oktober 2012 sowie die Ergebnisse der Sicherheitsprüfungen, wird das UVEK seinen Vorschlag für die langfristige Gestaltung des Betriebs im Entwurf des SIL-Objektblattes aufzeigen. Dieser Entwurf wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres nochmals in eine Anhörung gegeben. Erst gestützt auf das Ergebnis dieser Anhörung wird das UVEK entscheiden, welche Anträge dem Bundesrat zur Verabschiedung des Objektblattes gestellt werden. Aufgrund dieser Verfahrensschritte sowie der unterschiedlichen Zuständigkeiten kann ein definitives SIL-Umsetzungskonzept nicht zeitgleich mit der parlamentarischen Beratung des Staatsvertrages vorgelegt werden. Für die Beurteilung des Staatsvertrages ist die genaue Kenntnis der internen Umsetzungsmodalitäten letztlich auch nicht entscheidend. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob der Vertrag unter den gegebenen Umständen als Optimum zu sehen ist oder ob bei einer Ablehnung auf eine Lösung gehofft werden könnte, die der Schweiz geringere Verkehrsumlagerungen aufbürden würde als der Vertrag vom 4. September 2012. Davon geht das UVEK nicht aus.</p>
- <p>Da der Staatsvertrag mit Deutschland im Thurgau zu einer erheblichen Zusatzbelastung an Fluglärm führen kann und der Thurgau den Fluglärm "gerecht" verteilt haben will, frage ich den Bundesrat an, ob er bereit ist, einen Zusatzbericht zur gerechten Verteilung des Fluglärms zu erstellen und diesen dem Nationalrat vorzulegen, bevor das Geschäft "Staatsvertrag" im Nationalrat behandelt wird.</p><p>Der Thurgau möchte nicht der Katze im Sack zustimmen.</p>
- Staatsvertrag mit Deutschland. Zusatzbericht zur Umsetzung
Back to List