CO2-Gesetz. Überwachung der Zielerreichung

ShortId
13.5020
Id
20135020
Updated
27.07.2023 19:13
Language
de
Title
CO2-Gesetz. Überwachung der Zielerreichung
AdditionalIndexing
66;52;Kohlendioxid;Bundesamt für Umwelt;CO2-Abgabe;Bundesamt für Energie
1
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K08040701, Bundesamt für Energie
  • L04K08040705, Bundesamt für Umwelt
Texts
  • <p>Heute sind über 1000 Unternehmen im Gegenzug zur Befreiung von der CO2-Abgabe verpflichtet, ihre betriebseigenen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Überwachung umfasst die Prüfung der von den Unternehmen ausgewiesenen CO2-Emissionen und Massnahmenwirkungen sowie deren Übereinstimmung mit der bei der Eidgenössischen Zollverwaltung zurückgeforderten CO2-Abgabe und den im Emissionshandelsregister entwerteten Gutschriften bei Unternehmen, die im Emissionshandel eingebunden sind. Diese Tätigkeit bindet beim Bafu sechs und beim BFE drei Vollzeitstellen.</p><p>An die Energie-Agentur der Wirtschaft (Enaw) ausgelagert sind Entwicklung und Unterhalt des Monitoringsystems sowie die Begleitung der Unternehmen bei der Umsetzung der Massnahmen und der Berichterstattung. Die Enaw unterstützt die Unternehmen mit einem Netzwerk von rund 50 Moderatoren auch bei der Erarbeitung von Zielvorschlägen für die Befreiung von der CO2-Abgabe in den Jahren 2013 bis 2020. Eine Auslagerung weiterer Aufgaben wie Kontrolle und Überwachung der Zieleinhaltung müssten an eine separate Auftragnehmerin, die hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Bundes gemäss den gesetzlichen Vorgaben wahrnimmt, erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dem Grad der Auslagerung von Aufgaben durch die Aufsichtspflicht, welche die Verwaltung im Auftrag des Gesetzgebers innehat, Grenzen gesetzt sind.</p>
  • <p>Die Überwachung der Zielerreichung im Vollzug des CO2-Gesetzes benötigt bei Bafu und BFE Ressourcen.</p><p>Diese werden zunehmen, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung weiterer energiepolitischer Entscheide.</p><p>Ich möchte den Bundesrat bitten, einmal offenzulegen,</p><p>- wie viel Aufwand mit der Überwachung heute verbunden ist;</p><p>- wie viele Personen beschäftigt sind;</p><p>- wie die Aufgaben strukturiert sind;</p><p>- ob einmal geprüft wurde, ob man diese Aufgaben nicht auch auslagern könnte, um so die Verwaltung zu entlasten.</p>
  • CO2-Gesetz. Überwachung der Zielerreichung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute sind über 1000 Unternehmen im Gegenzug zur Befreiung von der CO2-Abgabe verpflichtet, ihre betriebseigenen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Überwachung umfasst die Prüfung der von den Unternehmen ausgewiesenen CO2-Emissionen und Massnahmenwirkungen sowie deren Übereinstimmung mit der bei der Eidgenössischen Zollverwaltung zurückgeforderten CO2-Abgabe und den im Emissionshandelsregister entwerteten Gutschriften bei Unternehmen, die im Emissionshandel eingebunden sind. Diese Tätigkeit bindet beim Bafu sechs und beim BFE drei Vollzeitstellen.</p><p>An die Energie-Agentur der Wirtschaft (Enaw) ausgelagert sind Entwicklung und Unterhalt des Monitoringsystems sowie die Begleitung der Unternehmen bei der Umsetzung der Massnahmen und der Berichterstattung. Die Enaw unterstützt die Unternehmen mit einem Netzwerk von rund 50 Moderatoren auch bei der Erarbeitung von Zielvorschlägen für die Befreiung von der CO2-Abgabe in den Jahren 2013 bis 2020. Eine Auslagerung weiterer Aufgaben wie Kontrolle und Überwachung der Zieleinhaltung müssten an eine separate Auftragnehmerin, die hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Bundes gemäss den gesetzlichen Vorgaben wahrnimmt, erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dem Grad der Auslagerung von Aufgaben durch die Aufsichtspflicht, welche die Verwaltung im Auftrag des Gesetzgebers innehat, Grenzen gesetzt sind.</p>
    • <p>Die Überwachung der Zielerreichung im Vollzug des CO2-Gesetzes benötigt bei Bafu und BFE Ressourcen.</p><p>Diese werden zunehmen, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung weiterer energiepolitischer Entscheide.</p><p>Ich möchte den Bundesrat bitten, einmal offenzulegen,</p><p>- wie viel Aufwand mit der Überwachung heute verbunden ist;</p><p>- wie viele Personen beschäftigt sind;</p><p>- wie die Aufgaben strukturiert sind;</p><p>- ob einmal geprüft wurde, ob man diese Aufgaben nicht auch auslagern könnte, um so die Verwaltung zu entlasten.</p>
    • CO2-Gesetz. Überwachung der Zielerreichung

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