Abzocker-Initiative. Haltung des Bundesrates

ShortId
13.5054
Id
20135054
Updated
14.11.2025 07:42
Language
de
Title
Abzocker-Initiative. Haltung des Bundesrates
AdditionalIndexing
04;freie Schlagwörter: Abzockerinitiative;Regierung;Volksinitiative;politische Werbung;Abstimmungskampf
1
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
  • L04K08020340, politische Werbung
  • L04K08060203, Regierung
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 10a Absatz 4 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte darf der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung abgeben. Gleichzeitig hat der Bundesrat - gestützt auf Artikel 10a Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte - die wichtige Pflicht, die Bevölkerung über alle Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei steht ihm ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Der Bundesrat durfte und musste deshalb die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger umfassend informieren. Er legte u. a. im Abstimmungsbüchlein seine Gründe dar, weshalb er die Volksinitiative ablehnte. Gemäss der bisherigen Praxis verzichtete der Bundesrat jedoch bewusst auf eine eigene explizite Abstimmungsempfehlung gegen die Initiative.</p>
  • <p>Das Parlament hat zur Abzocker-Initiative in der Schlussabstimmung keine Stellung bezogen. Einzig der indirekte Gegenvorschlag wurde gutgeheissen. Im Abstimmungskampf hat der Bundesrat, der die Haltung des Parlamentes wiederzugeben hat, mehrfach explizit gegen die Initiative Stellung genommen.</p><p>Wie lässt sich das rechtfertigen?</p>
  • Abzocker-Initiative. Haltung des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 10a Absatz 4 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte darf der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung abgeben. Gleichzeitig hat der Bundesrat - gestützt auf Artikel 10a Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte - die wichtige Pflicht, die Bevölkerung über alle Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei steht ihm ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Der Bundesrat durfte und musste deshalb die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger umfassend informieren. Er legte u. a. im Abstimmungsbüchlein seine Gründe dar, weshalb er die Volksinitiative ablehnte. Gemäss der bisherigen Praxis verzichtete der Bundesrat jedoch bewusst auf eine eigene explizite Abstimmungsempfehlung gegen die Initiative.</p>
    • <p>Das Parlament hat zur Abzocker-Initiative in der Schlussabstimmung keine Stellung bezogen. Einzig der indirekte Gegenvorschlag wurde gutgeheissen. Im Abstimmungskampf hat der Bundesrat, der die Haltung des Parlamentes wiederzugeben hat, mehrfach explizit gegen die Initiative Stellung genommen.</p><p>Wie lässt sich das rechtfertigen?</p>
    • Abzocker-Initiative. Haltung des Bundesrates

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