Die Sicherheit des AKW Mühleberg ist nicht verhandelbar

ShortId
13.5068
Id
20135068
Updated
14.11.2025 06:42
Language
de
Title
Die Sicherheit des AKW Mühleberg ist nicht verhandelbar
AdditionalIndexing
66;freie Schlagwörter: Mühleberg;nukleare Sicherheit;Bern (Kanton);Kernkraftwerk
1
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L05K0301010104, Bern (Kanton)
Texts
  • <p>1. Im Länderbericht der Schweiz zum EU-Stresstest wurde als Zieltermin für die Nachrüstung einer von der Aare unabhängigen Kühlwasserversorgung sowie eines erdbebenfesten Brennelementbecken-Kühlsystems im Kernkraftwerk Mühleberg das Jahr 2015 genannt. Das Kernkraftwerk Mühleberg hat diese beiden Nachrüstungen zusammen mit weiteren Massnahmen im Nachrüstprojekt Diwanas zusammengefasst. Dieses beinhaltet weitere Nachrüstmassnahmen, insbesondere auch ein neues, zusätzliches Nachwärmeabfuhrsystem für den Reaktor. In der sicherheitstechnischen Stellungnahme zum Langzeitbetrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg wurde die Umsetzung des erweiterten Nachrüstprojektes bis zum Ende der Jahresrevision 2017 gefordert. Die Nachrüstmassnahmen müssen gestaffelt gemäss ihrer Bedeutung für die nukleare Sicherheit umgesetzt werden. Das Kernkraftwerk Mühleberg muss die zugehörige Umsetzungsplanung bis zum 30. Juni 2013 einreichen. Die ebenfalls im Zusammenhang mit Fukushima geforderte Erweiterung der Brennelementbecken-Instrumentierung ist bis zum 31. Dezember 2013 zu realisieren. Aus behördlicher Sicht ergibt sich kein Widerspruch zwischen den Aussagen im Länderbericht der Schweiz und der sicherheitstechnischen Stellungnahme zum Langzeitbetrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg.</p><p>2. Die schweizerische Gesetzgebung sieht vor, dass Kernkraftwerke so lange betrieben werden dürfen, als sie sicher sind. Im Zusammenhang mit Fragen zur rechtlichen und finanziellen Situation bei der Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken sind in der UREK-N mehrere Anträge behandelt worden. Teilweise nehmen sie Bezug auf das vom Ensi vorgeschlagene Langzeitbetriebskonzept mit Angabe der geplanten Betriebsdauer. Diese Vorschläge sollen zusammen mit weiteren Ausstiegskonzepten an einer kommenden Sitzung der UREK-N in Anwesenheit von Vertretern des UVEK besprochen werden.</p>
  • <p>Gemäss Ensi-Entscheid vom Dezember 2012 müssen beim AKW Mühleberg bis im Sommer 2017 zwei grosse Sicherheitsnachrüstungen (Kernmantel und Notkühlung) getätigt sein. 2011 versicherte das Ensi im Bericht zum EU-Stresstest der AKW-Sicherheit den Experten, dass beim AKW Mühleberg "allerspätestens 2015" eine neue Notkühlung installiert sein werde.</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch?</p><p>2. Wie beurteilt er jüngst geäusserte Vorschläge zu "Verhandlungen" über weitere Betriebsjahre?</p>
  • Die Sicherheit des AKW Mühleberg ist nicht verhandelbar
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Länderbericht der Schweiz zum EU-Stresstest wurde als Zieltermin für die Nachrüstung einer von der Aare unabhängigen Kühlwasserversorgung sowie eines erdbebenfesten Brennelementbecken-Kühlsystems im Kernkraftwerk Mühleberg das Jahr 2015 genannt. Das Kernkraftwerk Mühleberg hat diese beiden Nachrüstungen zusammen mit weiteren Massnahmen im Nachrüstprojekt Diwanas zusammengefasst. Dieses beinhaltet weitere Nachrüstmassnahmen, insbesondere auch ein neues, zusätzliches Nachwärmeabfuhrsystem für den Reaktor. In der sicherheitstechnischen Stellungnahme zum Langzeitbetrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg wurde die Umsetzung des erweiterten Nachrüstprojektes bis zum Ende der Jahresrevision 2017 gefordert. Die Nachrüstmassnahmen müssen gestaffelt gemäss ihrer Bedeutung für die nukleare Sicherheit umgesetzt werden. Das Kernkraftwerk Mühleberg muss die zugehörige Umsetzungsplanung bis zum 30. Juni 2013 einreichen. Die ebenfalls im Zusammenhang mit Fukushima geforderte Erweiterung der Brennelementbecken-Instrumentierung ist bis zum 31. Dezember 2013 zu realisieren. Aus behördlicher Sicht ergibt sich kein Widerspruch zwischen den Aussagen im Länderbericht der Schweiz und der sicherheitstechnischen Stellungnahme zum Langzeitbetrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg.</p><p>2. Die schweizerische Gesetzgebung sieht vor, dass Kernkraftwerke so lange betrieben werden dürfen, als sie sicher sind. Im Zusammenhang mit Fragen zur rechtlichen und finanziellen Situation bei der Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken sind in der UREK-N mehrere Anträge behandelt worden. Teilweise nehmen sie Bezug auf das vom Ensi vorgeschlagene Langzeitbetriebskonzept mit Angabe der geplanten Betriebsdauer. Diese Vorschläge sollen zusammen mit weiteren Ausstiegskonzepten an einer kommenden Sitzung der UREK-N in Anwesenheit von Vertretern des UVEK besprochen werden.</p>
    • <p>Gemäss Ensi-Entscheid vom Dezember 2012 müssen beim AKW Mühleberg bis im Sommer 2017 zwei grosse Sicherheitsnachrüstungen (Kernmantel und Notkühlung) getätigt sein. 2011 versicherte das Ensi im Bericht zum EU-Stresstest der AKW-Sicherheit den Experten, dass beim AKW Mühleberg "allerspätestens 2015" eine neue Notkühlung installiert sein werde.</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch?</p><p>2. Wie beurteilt er jüngst geäusserte Vorschläge zu "Verhandlungen" über weitere Betriebsjahre?</p>
    • Die Sicherheit des AKW Mühleberg ist nicht verhandelbar

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