Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich. Zwangsmitgliedschaft bei der Sécurité sociale?
- ShortId
-
13.5074
- Id
-
20135074
- Updated
-
16.05.2024 13:11
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich. Zwangsmitgliedschaft bei der Sécurité sociale?
- AdditionalIndexing
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15;2836;2841;Auslandschweizer/in;Grenzgänger/in;Krankenversicherung;grenzüberschreitende Wanderung;Sozialversicherungsabkommen;Frankreich;Sozialversicherung
- 1
-
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L04K03010106, Frankreich
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K05060103, Auslandschweizer/in
- L04K01040213, Sozialversicherungsabkommen
- L04K01080305, grenzüberschreitende Wanderung
- L03K010401, Sozialversicherung
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Zurzeit können sich Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich noch für eine Krankenversicherungsdeckung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung entscheiden - eine Möglichkeit, die übrigens auch französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben.</p><p>Anscheinend will Frankreich diese Möglichkeit zugunsten der französischen Krankenkasse "Sécurité sociale" abschaffen. Die Beiträge an die französische Krankenkasse wären obligatorisch zu zahlen, ohne dass man im Gegensatz zu in Frankreich angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von der deutlichen Beteiligung des Arbeitgebers profitieren würde.</p><p>Welche Haltung vertritt der Bundesrat in dieser Frage?</p>
- Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich. Zwangsmitgliedschaft bei der Sécurité sociale?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Zurzeit können sich Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich noch für eine Krankenversicherungsdeckung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung entscheiden - eine Möglichkeit, die übrigens auch französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben.</p><p>Anscheinend will Frankreich diese Möglichkeit zugunsten der französischen Krankenkasse "Sécurité sociale" abschaffen. Die Beiträge an die französische Krankenkasse wären obligatorisch zu zahlen, ohne dass man im Gegensatz zu in Frankreich angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von der deutlichen Beteiligung des Arbeitgebers profitieren würde.</p><p>Welche Haltung vertritt der Bundesrat in dieser Frage?</p>
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