Verlust der Verteidigungsfähigkeit der Armee

ShortId
13.5110
Id
20135110
Updated
27.07.2023 21:48
Language
de
Title
Verlust der Verteidigungsfähigkeit der Armee
AdditionalIndexing
09;Armeeeinsatz;Armee;Armeereform;Sicherheitspolitik;öffentliche Sicherheit;Verteidigungspolitik
1
  • L03K040201, Verteidigungspolitik
  • L02K0403, öffentliche Sicherheit
  • L03K040203, Armee
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L04K04020306, Armeereform
  • L01K04, Sicherheitspolitik
Texts
  • <p>Jede Betrachtung der Verteidigungsfähigkeit muss die Frage einschliessen, gegen wen und was man sich verteidigen will. Es gibt keine abstrakte Verteidigungsfähigkeit, die unabhängig davon beurteilt werden könnte, und dabei sind Potenziale und Eintretenswahrscheinlichkeiten zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Armee so gesehen durchaus nicht der Verteidigungsfähigkeit beraubt ist, gerade wenn man die Entwicklung der militärischen Arsenale in anderen Staaten berücksichtigt. Wenn die Stossrichtung der Frage dahin gehen sollte, dass eine permanente vollständige Fähigkeit und Bereitschaft zur Abwehr eines grossangelegten klassischen militärischen Angriffs anzustreben ist, so hält der Bundesrat dies für sicherheitspolitisch unnötig und finanzpolitisch nicht verantwortbar. Er anerkennt aber, dass Mängel in der Armee bestehen und behoben werden müssen und dass Ressourcen und Leistungen in ein Gleichgewicht gebracht werden müssen. Auf die zwei konkreten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Armeeaufgabe Verteidigung wurde nicht verändert: Die Armee hat nach wie vor die Aufgabe, einen militärischen Angriff auf die Schweiz abzuwehren, sollte ein solcher je stattfinden. Was sich hingegen je nach Lage ändert, sind Art und Ausmass des Aufwands für die Armeeaufgabe Verteidigung. Dabei ist zu beachten, dass ein grosser Aufwand gegenüber einer bestimmten Bedrohung zur Folge haben kann, dass man sich gegen eine andere Bedrohung weniger gut wappnen kann.</p><p>2. Die Gewährleistung der Sicherheit von Land und Volk ist eine Aufgabe, die weit über die Armee hinausgeht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heutige Armee dazu einen grossen Beitrag leistet. Die Berücksichtigung des ganzen Spektrums der Gefahren und Bedrohungen ist Voraussetzung dafür, ebenso wie ein ständiges Bemühen um Verbesserungen in der Leistungsfähigkeit, Effizienz und bedrohungsgerechten Ausrichtung.</p>
  • <p>Bereits im Rahmen der inzwischen als gescheitert zu betrachtenden Reform Armee XXI hat man die Armee der faktischen Verteidigungsfähigkeit beraubt. Der Armeebericht vom Herbst 2010 und die Zusatzberichte vom Frühjahr 2011 haben diese Tatsache fortgeschrieben.</p><p>1. Wie begründet der Bundesrat diese massive Veränderung des Armeeauftrages?</p><p>2. Glaubt er, dass er die Sicherheit von Land und Volk mit der heutigen Armee noch gewährleisten kann?</p>
  • Verlust der Verteidigungsfähigkeit der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jede Betrachtung der Verteidigungsfähigkeit muss die Frage einschliessen, gegen wen und was man sich verteidigen will. Es gibt keine abstrakte Verteidigungsfähigkeit, die unabhängig davon beurteilt werden könnte, und dabei sind Potenziale und Eintretenswahrscheinlichkeiten zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Armee so gesehen durchaus nicht der Verteidigungsfähigkeit beraubt ist, gerade wenn man die Entwicklung der militärischen Arsenale in anderen Staaten berücksichtigt. Wenn die Stossrichtung der Frage dahin gehen sollte, dass eine permanente vollständige Fähigkeit und Bereitschaft zur Abwehr eines grossangelegten klassischen militärischen Angriffs anzustreben ist, so hält der Bundesrat dies für sicherheitspolitisch unnötig und finanzpolitisch nicht verantwortbar. Er anerkennt aber, dass Mängel in der Armee bestehen und behoben werden müssen und dass Ressourcen und Leistungen in ein Gleichgewicht gebracht werden müssen. Auf die zwei konkreten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die Armeeaufgabe Verteidigung wurde nicht verändert: Die Armee hat nach wie vor die Aufgabe, einen militärischen Angriff auf die Schweiz abzuwehren, sollte ein solcher je stattfinden. Was sich hingegen je nach Lage ändert, sind Art und Ausmass des Aufwands für die Armeeaufgabe Verteidigung. Dabei ist zu beachten, dass ein grosser Aufwand gegenüber einer bestimmten Bedrohung zur Folge haben kann, dass man sich gegen eine andere Bedrohung weniger gut wappnen kann.</p><p>2. Die Gewährleistung der Sicherheit von Land und Volk ist eine Aufgabe, die weit über die Armee hinausgeht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heutige Armee dazu einen grossen Beitrag leistet. Die Berücksichtigung des ganzen Spektrums der Gefahren und Bedrohungen ist Voraussetzung dafür, ebenso wie ein ständiges Bemühen um Verbesserungen in der Leistungsfähigkeit, Effizienz und bedrohungsgerechten Ausrichtung.</p>
    • <p>Bereits im Rahmen der inzwischen als gescheitert zu betrachtenden Reform Armee XXI hat man die Armee der faktischen Verteidigungsfähigkeit beraubt. Der Armeebericht vom Herbst 2010 und die Zusatzberichte vom Frühjahr 2011 haben diese Tatsache fortgeschrieben.</p><p>1. Wie begründet der Bundesrat diese massive Veränderung des Armeeauftrages?</p><p>2. Glaubt er, dass er die Sicherheit von Land und Volk mit der heutigen Armee noch gewährleisten kann?</p>
    • Verlust der Verteidigungsfähigkeit der Armee

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