Unabhängigkeit der Regionalkonferenzen zu Atomlagerstellen (4)

ShortId
13.5126
Id
20135126
Updated
28.07.2023 08:15
Language
de
Title
Unabhängigkeit der Regionalkonferenzen zu Atomlagerstellen (4)
AdditionalIndexing
66;regionale Zusammenarbeit;Unabhängigkeit;Bewilligung für Kraftwerk;Kernkraftwerk
1
  • L07K08070102010708, regionale Zusammenarbeit
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L04K08020243, Unabhängigkeit
Texts
  • <p>Gemäss Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager sind die Gemeinden einer Standortregion zusammen mit dem BFE für die Organisation und Durchführung der regionalen Partizipation verantwortlich. Der Aufbau wurde in der ersten Etappe von Mitte 2009 bis Ende 2011 zusammen mit den Standortgemeinden und den Kantonen durchgeführt. Die Zusammensetzung einer Regionalkonferenz wurde von dem jeweiligen Startteam, bestehend aus Behördenvertretern der Gemeinden der Standortregion, vorgenommen und dem BFE zur Genehmigung unterbreitet. Anforderungen dafür waren, dass je etwa ein Drittel Vertreter der Gemeindebehörden, von Organisationen und Parteien sowie der Bevölkerung waren. Bei den Organisationen wurde darauf geachtet, dass sowohl Gegner wie Befürworter eines Tiefenlagers oder der Kernenergie Teil einer Regionalkonferenz waren. Gleiches galt für Parteienvertreter. Weitere Bedingungen gab es nicht.</p><p>Bezüglich Geschlecht und Alter gibt es bis anhin keine detaillierte Statistik. Generell ist aber zu sagen, dass der Anteil an Männern von über 40 Jahren die Mehrheit ausmacht. Beim Aufbau wurden Anstrengungen unternommen, z. B. Jugendliche oder nichtinteressengebundene Personen zur Teilnahme an einer Regionalkonferenz zu motivieren.</p><p>Jede Regionalkonferenz hat ein Organisationsreglement verabschiedet, in dem sich ähnlich wie bei Statuten eines Vereins die Regionalkonferenz ihre Regeln für die Zusammenarbeit gegeben hat. Diese Reglemente wurden ebenfalls vom BFE zur Kenntnis genommen und sind bei den Regionalkonferenzen öffentlich einsehbar.</p><p>Die Regionalkonferenzen Südranden und Zürich-Nordost haben einen Artikel im Reglement, dass die Mitglieder ihre Interessen offenzulegen haben. Für die Einhaltung dieses Passus ist die Regionalkonferenz verantwortlich. Demnach entzieht es sich auch dem Wissen des BFE, ob und in welcher Anzahl die in den Fragen 13.5123 bis 13.5126 aufgeworfenen Interessenbindungen in den Regionalkonferenzen vertreten sind.</p>
  • <p>- Hat es innerhalb der Regionalkonferenzen Mitglieder der Regionalkonferenz, welche als Grundeigentümer (inklusive Unternehmens- oder Kapitalbeteiligung) direkt von geplanten Tiefenlagerprojekten betroffen sind?</p><p>- Wenn ja, wie viele Mitglieder pro Regionalkonferenz?</p><p>- Welche Mitglieder sind das?</p>
  • Unabhängigkeit der Regionalkonferenzen zu Atomlagerstellen (4)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager sind die Gemeinden einer Standortregion zusammen mit dem BFE für die Organisation und Durchführung der regionalen Partizipation verantwortlich. Der Aufbau wurde in der ersten Etappe von Mitte 2009 bis Ende 2011 zusammen mit den Standortgemeinden und den Kantonen durchgeführt. Die Zusammensetzung einer Regionalkonferenz wurde von dem jeweiligen Startteam, bestehend aus Behördenvertretern der Gemeinden der Standortregion, vorgenommen und dem BFE zur Genehmigung unterbreitet. Anforderungen dafür waren, dass je etwa ein Drittel Vertreter der Gemeindebehörden, von Organisationen und Parteien sowie der Bevölkerung waren. Bei den Organisationen wurde darauf geachtet, dass sowohl Gegner wie Befürworter eines Tiefenlagers oder der Kernenergie Teil einer Regionalkonferenz waren. Gleiches galt für Parteienvertreter. Weitere Bedingungen gab es nicht.</p><p>Bezüglich Geschlecht und Alter gibt es bis anhin keine detaillierte Statistik. Generell ist aber zu sagen, dass der Anteil an Männern von über 40 Jahren die Mehrheit ausmacht. Beim Aufbau wurden Anstrengungen unternommen, z. B. Jugendliche oder nichtinteressengebundene Personen zur Teilnahme an einer Regionalkonferenz zu motivieren.</p><p>Jede Regionalkonferenz hat ein Organisationsreglement verabschiedet, in dem sich ähnlich wie bei Statuten eines Vereins die Regionalkonferenz ihre Regeln für die Zusammenarbeit gegeben hat. Diese Reglemente wurden ebenfalls vom BFE zur Kenntnis genommen und sind bei den Regionalkonferenzen öffentlich einsehbar.</p><p>Die Regionalkonferenzen Südranden und Zürich-Nordost haben einen Artikel im Reglement, dass die Mitglieder ihre Interessen offenzulegen haben. Für die Einhaltung dieses Passus ist die Regionalkonferenz verantwortlich. Demnach entzieht es sich auch dem Wissen des BFE, ob und in welcher Anzahl die in den Fragen 13.5123 bis 13.5126 aufgeworfenen Interessenbindungen in den Regionalkonferenzen vertreten sind.</p>
    • <p>- Hat es innerhalb der Regionalkonferenzen Mitglieder der Regionalkonferenz, welche als Grundeigentümer (inklusive Unternehmens- oder Kapitalbeteiligung) direkt von geplanten Tiefenlagerprojekten betroffen sind?</p><p>- Wenn ja, wie viele Mitglieder pro Regionalkonferenz?</p><p>- Welche Mitglieder sind das?</p>
    • Unabhängigkeit der Regionalkonferenzen zu Atomlagerstellen (4)

Back to List