Ist das höhere Landesinteresse wichtiger als die direkte Demokratie?

ShortId
13.5161
Id
20135161
Updated
16.05.2024 13:13
Language
de
Title
Ist das höhere Landesinteresse wichtiger als die direkte Demokratie?
AdditionalIndexing
24;1231;04;freie Schlagwörter: RUBIK-Abkommen;fakultatives Referendum;Finanzplatz Schweiz;Abgeltungssteuer;Steuerübereinkommen
1
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L05K0801020501, fakultatives Referendum
  • L05K1107040603, Abgeltungssteuer
Texts
  • <p>Gegen die Verfügung der Bundeskanzlei, wonach das Referendum gegen das Quellensteuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich nicht zustande gekommen ist, wurde beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Diese Beschwerde hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Am 12. Dezember 2012 hat das Bundesgericht das Gesuch des Beschwerdeführers um aufschiebende Wirkung bzw. vorsorgliche Massnahmen abgelehnt, da es dafür nicht zuständig sei. Am 19. Dezember 2012 hat das EDA, im Einvernehmen mit dem EFD, dem Vereinigten Königreich die Ratifikation des Quellensteuerabkommens mitgeteilt, damit dieses wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft treten konnte. Ansonsten wäre ein rechtmässig abgeschlossenes und vom Parlament genehmigtes Abkommen nicht rechtzeitig in Kraft getreten. Am 5. Juni 2013 hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Verfügung der Bundeskanzlei abgelehnt.</p>
  • <p>Das Referendum gegen das Abgeltungssteuer-Abkommen mit Grossbritannien ist gemäss Bundeskanzlei nicht zustande gekommen, woraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht wurde. Dieses befand, dass der Bundesrat die Kompetenz habe, die Inkraftsetzung des Abkommens aufzuschieben.</p><p>Aufgrund des Abkommens wurden bereits 500 Millionen Franken an Grossbritannien überwiesen, obwohl das Abkommen vom Volk noch abgelehnt werden könnte.</p><p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das vermeintlich höhere Landesinteresse wichtiger ist als der Wille des Volkes?</p>
  • Ist das höhere Landesinteresse wichtiger als die direkte Demokratie?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gegen die Verfügung der Bundeskanzlei, wonach das Referendum gegen das Quellensteuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich nicht zustande gekommen ist, wurde beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Diese Beschwerde hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Am 12. Dezember 2012 hat das Bundesgericht das Gesuch des Beschwerdeführers um aufschiebende Wirkung bzw. vorsorgliche Massnahmen abgelehnt, da es dafür nicht zuständig sei. Am 19. Dezember 2012 hat das EDA, im Einvernehmen mit dem EFD, dem Vereinigten Königreich die Ratifikation des Quellensteuerabkommens mitgeteilt, damit dieses wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft treten konnte. Ansonsten wäre ein rechtmässig abgeschlossenes und vom Parlament genehmigtes Abkommen nicht rechtzeitig in Kraft getreten. Am 5. Juni 2013 hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Verfügung der Bundeskanzlei abgelehnt.</p>
    • <p>Das Referendum gegen das Abgeltungssteuer-Abkommen mit Grossbritannien ist gemäss Bundeskanzlei nicht zustande gekommen, woraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht wurde. Dieses befand, dass der Bundesrat die Kompetenz habe, die Inkraftsetzung des Abkommens aufzuschieben.</p><p>Aufgrund des Abkommens wurden bereits 500 Millionen Franken an Grossbritannien überwiesen, obwohl das Abkommen vom Volk noch abgelehnt werden könnte.</p><p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das vermeintlich höhere Landesinteresse wichtiger ist als der Wille des Volkes?</p>
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