Fatca-Abkommen. Garantie der Gegenseitigkeit?
- ShortId
-
13.5171
- Id
-
20135171
- Updated
-
16.05.2024 13:13
- Language
-
de
- Title
-
Fatca-Abkommen. Garantie der Gegenseitigkeit?
- AdditionalIndexing
-
24;2446;bilaterales Abkommen;Bankeinlage;Finanzinstitution;Steuerübereinkommen;Informationsaustausch;USA
- 1
-
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K03050305, USA
- L03K110401, Finanzinstitution
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L04K11040205, Bankeinlage
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- Texts
-
- <p>Es trifft zu, dass das Schweizer Fatca-Abkommen nach dem Modell 2 keine Reziprozität vorsieht. Die USA bieten jedoch auch Ländern, die ein Fatca-Abkommen nach dem Modell 1 abgeschlossen haben, nur eine Teilreziprozität. Diese besteht in der Meldung von Zinseinkünften und von gutgeschriebenen Dividenden auf Konten von Personen, die im Gebiet der anderen Vertragspartei ansässig sind. Sollte die Schweiz zu einem späteren Zeitpunkt die Reziprozität verlangen wollen, kann sie gestützt auf Artikel 13 des Fatca-Abkommens zum Modell 1 wechseln.</p>
- <p>Am 3. Juni 2013 erschien in der Zeitung "L'Agefi" ein Artikel zur Umsetzung von Fatca durch zwischenstaatliche Abkommen, die eine Gegenseitigkeit voraussetzen. Gemäss dem Artikel hat das US-Finanzministerium bestätigt, dass es nicht über die gesetzlichen Befugnisse verfüge, um amerikanischen Unternehmen Vorschriften aufzuerlegen, damit diese die gegenseitigen Verpflichtungen erfüllen.</p><p>Wenn die Schweiz im Rahmen des Fatca-Abkommens Verpflichtungen eingeht, besteht heute keine Garantie dafür, dass die USA ihrerseits irgendeine Form von Reziprozität gewähren.</p><p>Wie denkt der Bundesrat darüber?</p>
- Fatca-Abkommen. Garantie der Gegenseitigkeit?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es trifft zu, dass das Schweizer Fatca-Abkommen nach dem Modell 2 keine Reziprozität vorsieht. Die USA bieten jedoch auch Ländern, die ein Fatca-Abkommen nach dem Modell 1 abgeschlossen haben, nur eine Teilreziprozität. Diese besteht in der Meldung von Zinseinkünften und von gutgeschriebenen Dividenden auf Konten von Personen, die im Gebiet der anderen Vertragspartei ansässig sind. Sollte die Schweiz zu einem späteren Zeitpunkt die Reziprozität verlangen wollen, kann sie gestützt auf Artikel 13 des Fatca-Abkommens zum Modell 1 wechseln.</p>
- <p>Am 3. Juni 2013 erschien in der Zeitung "L'Agefi" ein Artikel zur Umsetzung von Fatca durch zwischenstaatliche Abkommen, die eine Gegenseitigkeit voraussetzen. Gemäss dem Artikel hat das US-Finanzministerium bestätigt, dass es nicht über die gesetzlichen Befugnisse verfüge, um amerikanischen Unternehmen Vorschriften aufzuerlegen, damit diese die gegenseitigen Verpflichtungen erfüllen.</p><p>Wenn die Schweiz im Rahmen des Fatca-Abkommens Verpflichtungen eingeht, besteht heute keine Garantie dafür, dass die USA ihrerseits irgendeine Form von Reziprozität gewähren.</p><p>Wie denkt der Bundesrat darüber?</p>
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