Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Obligatorische Weiterbildung gemäss Chauffeurzulassungsverordnung

ShortId
13.5176
Id
20135176
Updated
28.07.2023 11:13
Language
de
Title
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Obligatorische Weiterbildung gemäss Chauffeurzulassungsverordnung
AdditionalIndexing
48;Verkehrserziehung;Führerschein;Weiterbildung;Autofahrer/in;Fahrpersonal
1
  • L04K18020408, Verkehrserziehung
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
  • L06K180102010101, Autofahrer/in
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L04K18020401, Führerschein
Texts
  • <p>Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die Personentransporte durchführen, müssen bis zum 31. August 2013 eine obligatorische Weiterbildung absolviert haben.</p><p>Besteht die Möglichkeit, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer von dieser Weiterbildung gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung zu befreien, für den Fall, dass sie beauftragt werden, Neulenkerinnen und Neulenker aus ökologischen Gründen in Gruppen in einem Minibus zu den Ausbildungszentren zu fahren?</p><p>Damit könnte verhindert werden, dass die Kosten für die Weiterausbildungskurse von Neulenkerinnen und Neulenkern entsprechend steigen.</p>
  • Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Obligatorische Weiterbildung gemäss Chauffeurzulassungsverordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die Personentransporte durchführen, müssen bis zum 31. August 2013 eine obligatorische Weiterbildung absolviert haben.</p><p>Besteht die Möglichkeit, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer von dieser Weiterbildung gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung zu befreien, für den Fall, dass sie beauftragt werden, Neulenkerinnen und Neulenker aus ökologischen Gründen in Gruppen in einem Minibus zu den Ausbildungszentren zu fahren?</p><p>Damit könnte verhindert werden, dass die Kosten für die Weiterausbildungskurse von Neulenkerinnen und Neulenkern entsprechend steigen.</p>
    • Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Obligatorische Weiterbildung gemäss Chauffeurzulassungsverordnung

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