KEV-Zuschläge. Differenz
- ShortId
-
13.5191
- Id
-
20135191
- Updated
-
28.07.2023 11:04
- Language
-
de
- Title
-
KEV-Zuschläge. Differenz
- AdditionalIndexing
-
66;Kleinkraftwerk;Einspeisevergütung;Kraftwerk
- 1
-
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- L03K170302, Kraftwerk
- L04K17030204, Kleinkraftwerk
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat regelt wettbewerbliche Ausschreibungen, insbesondere für den rationellen und sparsamen Umgang mit Elektrizität in Gebäuden und Unternehmen. Die wettbewerblichen Ausschreibungen werden wie die kostendeckende Einspeisevergütung und die Risikogarantie für Geothermie mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten auf den Hochspannungsnetzen finanziert. Die Summe der Zuschläge ist nach oben begrenzt. Die Grenze lag - ohne Berücksichtigung der Entschädigungen für Wasserkraftkonzessionäre für Massnahmen nach Artikel 83a des Gewässerschutzgesetzes - bis 2010 bei 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, seit 2011 bei 0,9 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr, gemäss Artikel 15b Absatz 4 des Energiegesetzes. Damit stehen seit 2011 bis zu rund 500 Millionen Franken zur Verfügung, um die obengenannten drei Massnahmen zu fördern. Laut Energiegesetz dürfen höchstens 5 Prozent der Summe der Zuschläge für die wettbewerblichen Ausschreibungen verwendet werden. Bei der höchstmöglichen Summe der Zuschläge von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde entspricht dies rund 25 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat hat bisher noch nie diesen maximal möglichen Betrag für die wettbewerblichen Ausschreibungen freigegeben, sondern ist darunter geblieben. Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung der Zuschläge die Wirtschaftlichkeit und das Potenzial der Technologien. Bei den wettbewerblichen Ausschreibungen wurde 2010 mit einem Budget von 9 Millionen Franken gestartet. Die Fördermittel wurden anschliessend aufgrund der gemachten Erfahrungen stufenweise, aber nicht sprunghaft erhöht. Bei der Festlegung des Zuschlags für die wettbewerblichen Ausschreibungen wird auch gewährleistet, dass weniger Mittel zur Verfügung stehen, als nachgefragt werden, damit gezielt effiziente Projekte und Programme unterstützt werden können.</p>
- <p>Laut Gesetz dürfen wettbewerbliche Ausschreibungen höchstens 5 Prozent der Summe der KEV-Zuschläge beanspruchen. Gemäss Jahresbericht der KEV-Stiftung betrug 2011 der Zuschlag 0,45 Rappen pro Kilowattstunde, was Einnahmen von 254,9 Millionen Franken brachte. Im Jahr 2012 dürfte die Summe ähnlich sein, was einen Maximalbetrag für die Ausschreibungen von 12,8 Millionen Franken ergäbe. Gemäss Bundesamt für Energie wurden 2012 diesbezüglich rund 14,9 Millionen Franken eingesetzt. Für das Jahr 2013 stehen gar 18 Millionen Franken zur Verfügung, obwohl der Zuschlag unverändert bleibt.</p><p>Wie erklärt sich der Bundesrat diese Differenz?</p>
- KEV-Zuschläge. Differenz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat regelt wettbewerbliche Ausschreibungen, insbesondere für den rationellen und sparsamen Umgang mit Elektrizität in Gebäuden und Unternehmen. Die wettbewerblichen Ausschreibungen werden wie die kostendeckende Einspeisevergütung und die Risikogarantie für Geothermie mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten auf den Hochspannungsnetzen finanziert. Die Summe der Zuschläge ist nach oben begrenzt. Die Grenze lag - ohne Berücksichtigung der Entschädigungen für Wasserkraftkonzessionäre für Massnahmen nach Artikel 83a des Gewässerschutzgesetzes - bis 2010 bei 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, seit 2011 bei 0,9 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr, gemäss Artikel 15b Absatz 4 des Energiegesetzes. Damit stehen seit 2011 bis zu rund 500 Millionen Franken zur Verfügung, um die obengenannten drei Massnahmen zu fördern. Laut Energiegesetz dürfen höchstens 5 Prozent der Summe der Zuschläge für die wettbewerblichen Ausschreibungen verwendet werden. Bei der höchstmöglichen Summe der Zuschläge von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde entspricht dies rund 25 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat hat bisher noch nie diesen maximal möglichen Betrag für die wettbewerblichen Ausschreibungen freigegeben, sondern ist darunter geblieben. Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung der Zuschläge die Wirtschaftlichkeit und das Potenzial der Technologien. Bei den wettbewerblichen Ausschreibungen wurde 2010 mit einem Budget von 9 Millionen Franken gestartet. Die Fördermittel wurden anschliessend aufgrund der gemachten Erfahrungen stufenweise, aber nicht sprunghaft erhöht. Bei der Festlegung des Zuschlags für die wettbewerblichen Ausschreibungen wird auch gewährleistet, dass weniger Mittel zur Verfügung stehen, als nachgefragt werden, damit gezielt effiziente Projekte und Programme unterstützt werden können.</p>
- <p>Laut Gesetz dürfen wettbewerbliche Ausschreibungen höchstens 5 Prozent der Summe der KEV-Zuschläge beanspruchen. Gemäss Jahresbericht der KEV-Stiftung betrug 2011 der Zuschlag 0,45 Rappen pro Kilowattstunde, was Einnahmen von 254,9 Millionen Franken brachte. Im Jahr 2012 dürfte die Summe ähnlich sein, was einen Maximalbetrag für die Ausschreibungen von 12,8 Millionen Franken ergäbe. Gemäss Bundesamt für Energie wurden 2012 diesbezüglich rund 14,9 Millionen Franken eingesetzt. Für das Jahr 2013 stehen gar 18 Millionen Franken zur Verfügung, obwohl der Zuschlag unverändert bleibt.</p><p>Wie erklärt sich der Bundesrat diese Differenz?</p>
- KEV-Zuschläge. Differenz
Back to List