Unterdeckung der Pensionskasse der Finma
- ShortId
-
13.5203
- Id
-
20135203
- Updated
-
28.07.2023 12:22
- Language
-
de
- Title
-
Unterdeckung der Pensionskasse der Finma
- AdditionalIndexing
-
28;2836;04;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Deckungsgrad;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- 1
-
- L06K010401010209, Deckungsgrad
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- Texts
-
- <p>Die in der Frage Kaufmann erwähnte Unterdeckung von 55 Millionen Franken dürfte sich auf den Jahresbericht 2012 der Finma bzw. auf die entsprechende Medienmitteilung der Finma vom 26. März 2013 beziehen. Die Finma erstellt ihre Jahresrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Gemäss diesem Standard müssen die Vorsorgeverpflichtungen abgezinst per 31. Dezember 2012 berechnet werden (IAS 19). Diese Vorsorgeverpflichtungen zeigen den Betrag auf, welchen die Finma als Reserve geäufnet haben müsste, wenn die Finma selbst die Pensionsverpflichtungen anstelle von Publica entrichten müsste. Dabei werden die Pensionskassenverbindlichkeiten mit einem marktgerechten Zinssatz bewertet, dies auf der Basis von High Quality Corporate Bonds. Diese Verpflichtungen sind so gesehen rein fiktiv und entsprechen weder den geltenden Gesetzen - dem BVG - noch dem Vorsorgereglement der Finma. Der ausgewiesene Betrag von rund 55 Millionen Franken ist also keine reelle Verpflichtung der Finma. Entscheidet sich eine Unternehmung für die Anwendung von IFRS, so sind diese Standards vollumfänglich anzuwenden. Deshalb wird auch weiterhin diese Vorsorgeverpflichtung in der Bilanz ausgewiesen werden. Im Gegensatz zur Bewertung nach IFRS bzw. IAS 19 werden die Pensionskassenverbindlichkeiten durch die Vorsorgewerke auf der Basis des technischen Zinssatzes bewertet. Dieser liegt für das Vorsorgewerk Finma aktuell bei 3,5 Prozent. Dieser Wert ist momentan deutlich höher als der Zinssatz von High Quality Corporate Bonds. Der regulatorische Deckungsgrad gemäss der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) des Vorsorgewerks Finma stand am 31. Dezember 2012 bei 105,7 Prozent. Es besteht somit aus regulatorischer Sicht keine Unterdeckung.</p>
- <p>Die Pensionskasse der Finma weist nach den wenigen Jahren ihrer Existenz bereits eine Unterdeckung von 55 Millionen Franken auf.</p><p>1. Wer ist für diese Unterdeckung verantwortlich?</p><p>2. Wer soll diese Fehlbeträge nachfinanzieren?</p>
- Unterdeckung der Pensionskasse der Finma
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die in der Frage Kaufmann erwähnte Unterdeckung von 55 Millionen Franken dürfte sich auf den Jahresbericht 2012 der Finma bzw. auf die entsprechende Medienmitteilung der Finma vom 26. März 2013 beziehen. Die Finma erstellt ihre Jahresrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Gemäss diesem Standard müssen die Vorsorgeverpflichtungen abgezinst per 31. Dezember 2012 berechnet werden (IAS 19). Diese Vorsorgeverpflichtungen zeigen den Betrag auf, welchen die Finma als Reserve geäufnet haben müsste, wenn die Finma selbst die Pensionsverpflichtungen anstelle von Publica entrichten müsste. Dabei werden die Pensionskassenverbindlichkeiten mit einem marktgerechten Zinssatz bewertet, dies auf der Basis von High Quality Corporate Bonds. Diese Verpflichtungen sind so gesehen rein fiktiv und entsprechen weder den geltenden Gesetzen - dem BVG - noch dem Vorsorgereglement der Finma. Der ausgewiesene Betrag von rund 55 Millionen Franken ist also keine reelle Verpflichtung der Finma. Entscheidet sich eine Unternehmung für die Anwendung von IFRS, so sind diese Standards vollumfänglich anzuwenden. Deshalb wird auch weiterhin diese Vorsorgeverpflichtung in der Bilanz ausgewiesen werden. Im Gegensatz zur Bewertung nach IFRS bzw. IAS 19 werden die Pensionskassenverbindlichkeiten durch die Vorsorgewerke auf der Basis des technischen Zinssatzes bewertet. Dieser liegt für das Vorsorgewerk Finma aktuell bei 3,5 Prozent. Dieser Wert ist momentan deutlich höher als der Zinssatz von High Quality Corporate Bonds. Der regulatorische Deckungsgrad gemäss der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) des Vorsorgewerks Finma stand am 31. Dezember 2012 bei 105,7 Prozent. Es besteht somit aus regulatorischer Sicht keine Unterdeckung.</p>
- <p>Die Pensionskasse der Finma weist nach den wenigen Jahren ihrer Existenz bereits eine Unterdeckung von 55 Millionen Franken auf.</p><p>1. Wer ist für diese Unterdeckung verantwortlich?</p><p>2. Wer soll diese Fehlbeträge nachfinanzieren?</p>
- Unterdeckung der Pensionskasse der Finma
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