Chemische Waffen in Syrien. Anrufung des Internationalen Strafgerichtshofes

ShortId
13.5207
Id
20135207
Updated
14.11.2025 08:25
Language
de
Title
Chemische Waffen in Syrien. Anrufung des Internationalen Strafgerichtshofes
AdditionalIndexing
09;08;Internationaler Strafgerichtshof;Syrien;Saudi-Arabien;Bevölkerungsschutz;Golfstaaten;chemische Waffe
1
  • L04K03030119, Syrien
  • L05K0402040103, chemische Waffe
  • L03K040302, Bevölkerungsschutz
  • L05K1504020301, Internationaler Strafgerichtshof
  • L05K0303010607, Saudi-Arabien
  • L04K03030106, Golfstaaten
Texts
  • <p>Leider hat Syrien im Gegensatz zu Ländern wie Südsudan, Angola, Ägypten, Nordkorea und Somalia das Chemiewaffenübereinkommen vom 13. Januar 1993 nicht unterzeichnet.</p><p>Die Meldung über den Einsatz von chemischen Waffen im Syrien-Konflikt ist höchst besorgniserregend, da die Sanktions- und Kontrollmittel, die das Übereinkommen vorsieht, nicht angewendet werden können.</p><p>Hat der Bundesrat vor, den Internationalen Strafgerichtshof anzurufen, damit eine Untersuchung eingeleitet wird und die Schuldigen gefunden und bestraft werden können?</p>
  • Chemische Waffen in Syrien. Anrufung des Internationalen Strafgerichtshofes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Leider hat Syrien im Gegensatz zu Ländern wie Südsudan, Angola, Ägypten, Nordkorea und Somalia das Chemiewaffenübereinkommen vom 13. Januar 1993 nicht unterzeichnet.</p><p>Die Meldung über den Einsatz von chemischen Waffen im Syrien-Konflikt ist höchst besorgniserregend, da die Sanktions- und Kontrollmittel, die das Übereinkommen vorsieht, nicht angewendet werden können.</p><p>Hat der Bundesrat vor, den Internationalen Strafgerichtshof anzurufen, damit eine Untersuchung eingeleitet wird und die Schuldigen gefunden und bestraft werden können?</p>
    • Chemische Waffen in Syrien. Anrufung des Internationalen Strafgerichtshofes

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