Evergreening

ShortId
13.5222
Id
20135222
Updated
28.07.2023 08:43
Language
de
Title
Evergreening
AdditionalIndexing
2841;15;Generika;pharmazeutische Industrie;Vermarktung (speziell);Therapeutik;Medikament
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L03K010503, pharmazeutische Industrie
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L06K010503010201, Generika
  • L04K07010103, Vermarktung (speziell)
Texts
  • <p>1. Die Studie wurde Anfang Juni 2013 publiziert. Für eine abschliessende Beurteilung ist es daher noch zu früh. Anpassungen der Formulierung bewirken eine Verlängerung des Patentschutzes, können aber für den Patienten durchaus auch einen Zusatznutzen bedeuten, der bei der Preisfestsetzung bzw. bei der Beurteilung der Leistungspflicht für die Krankenversicherung zu berücksichtigen ist. Der modifizierte Wirkstoff kann besser wirksam sein, weniger Nebenwirkungen aufweisen, eine schnellere Wirkung ermöglichen oder die Wirkdauer verlängern.</p><p>2. Ja. Das Bundesamt für Gesundheit prüft den Zusatznutzen, indem es die Wirksamkeit des Präparates mit leicht veränderter Formulierung mit der Wirksamkeit des bisherigen Originalpräparates vergleicht. Ist kein Zusatznutzen belegt, kann das neue Präparat höchstens den Preis des Vorgängerpräparates aufweisen.</p><p>3. In der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie "Gesundheit 2020" ist vorgesehen, dass im Bereich der Medikamente das System der Preisfestsetzung weiterentwickelt wird. Generika sollen gefördert und das Kostenwachstum im Medikamentenbereich soll stabilisiert werden. Die Forschung soll dabei nicht behindert und der Standort Schweiz nicht geschwächt werden.</p>
  • <p>Eine Studie von N. Verdaz kritisiert die Pharmaindustrie. Sie beantrage zum Schutz vor Konkurrenz durch Generika bei Patentablauf ein neues Patent für eine nur leicht geänderte Formulierung. Hier sei zu handeln, um Gesundheitskosten zu senken.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Studie, wie die Kritik der Pharmaindustrie, es sei nebst den Kosten auch der Nutzen der Nachfolgemedikamente zu prüfen?</p><p>2. Werden leicht veränderte Medikamente für die Zulassung auf den Zusatznutzen geprüft?</p><p>3. Welchen Handlungsbedarf sieht er?</p>
  • Evergreening
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Studie wurde Anfang Juni 2013 publiziert. Für eine abschliessende Beurteilung ist es daher noch zu früh. Anpassungen der Formulierung bewirken eine Verlängerung des Patentschutzes, können aber für den Patienten durchaus auch einen Zusatznutzen bedeuten, der bei der Preisfestsetzung bzw. bei der Beurteilung der Leistungspflicht für die Krankenversicherung zu berücksichtigen ist. Der modifizierte Wirkstoff kann besser wirksam sein, weniger Nebenwirkungen aufweisen, eine schnellere Wirkung ermöglichen oder die Wirkdauer verlängern.</p><p>2. Ja. Das Bundesamt für Gesundheit prüft den Zusatznutzen, indem es die Wirksamkeit des Präparates mit leicht veränderter Formulierung mit der Wirksamkeit des bisherigen Originalpräparates vergleicht. Ist kein Zusatznutzen belegt, kann das neue Präparat höchstens den Preis des Vorgängerpräparates aufweisen.</p><p>3. In der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie "Gesundheit 2020" ist vorgesehen, dass im Bereich der Medikamente das System der Preisfestsetzung weiterentwickelt wird. Generika sollen gefördert und das Kostenwachstum im Medikamentenbereich soll stabilisiert werden. Die Forschung soll dabei nicht behindert und der Standort Schweiz nicht geschwächt werden.</p>
    • <p>Eine Studie von N. Verdaz kritisiert die Pharmaindustrie. Sie beantrage zum Schutz vor Konkurrenz durch Generika bei Patentablauf ein neues Patent für eine nur leicht geänderte Formulierung. Hier sei zu handeln, um Gesundheitskosten zu senken.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Studie, wie die Kritik der Pharmaindustrie, es sei nebst den Kosten auch der Nutzen der Nachfolgemedikamente zu prüfen?</p><p>2. Werden leicht veränderte Medikamente für die Zulassung auf den Zusatznutzen geprüft?</p><p>3. Welchen Handlungsbedarf sieht er?</p>
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