Überwachungsprogramme von US-Geheimdiensten

ShortId
13.5226
Id
20135226
Updated
27.07.2023 19:30
Language
de
Title
Überwachungsprogramme von US-Geheimdiensten
AdditionalIndexing
08;09;internationales Abkommen;Nachrichtendienst;Internet;USA
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K03050305, USA
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L05K1202020105, Internet
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat von den Aussagen von Edward Snowden in verschiedenen internationalen Medien Kenntnis genommen. Der Bundesrat hatte keine Kenntnis von den geschilderten Vorkommnissen. Die zuständigen Behörden gehen den Hinweisen nach. Ob und in welchem Umfang die angeblichen Zugriffe auf die Server von US-Internetdienstleistern auch Schweizer Bürger oder Schweizer Firmen betroffen haben, ist dem Bundesrat derzeit nicht bekannt. Die zuständigen Behörden sind bestrebt, den Sachverhalt vertieft abzuklären. Das Problembewusstsein und die Schutzbemühungen der Schweizer Unternehmen unterscheiden sich stark. Besonders grössere Firmen weisen einen eher professionellen Umgang mit dem Risiko der Wirtschaftsspionage auf. Verbesserungspotenzial wurde insbesondere bei KMU festgestellt. Um dieser Problematik zu begegnen, betreibt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) seit 2004 das Sensibilisierungs- und Präventionsprogramm Prophylax. Dieses Programm beinhaltet u. a. die Beratung von Unternehmen, Hochschulen und Technologiezentren über mögliche Präventivmassnahmen zur Verhinderung illegaler Aktivitäten im Bereich der Spionage und der Proliferation. Der Schutz der Grundrechte geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert; diese werden insbesondere auch durch einen streng geregelten und wirkungsvollen Datenschutz garantiert. Die Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Überwachungsmittel durch die Strafverfolgungsbehörden sind sehr streng. Eine systematische Überwachung von Internetbenutzern ist in der Schweiz weder möglich noch zulässig. Präventive Überwachungen durch den NDB sind nach geltendem Recht in privaten Räumen nicht erlaubt.</p>
  • <p>1. Hatte der Bundesrat vor Bekanntwerden der Internet-Überwachung durch den US-Nachrichtendienst NSA bereits Kenntnis davon?</p><p>2. Was sind die Konsequenzen für Schweizer Internetnutzer von Google, Facebook, Apple, Microsoft usw.?</p><p>3. Wurden/werden Gespräche mit diesen Firmen - speziell mit denen, die über eine Schweizer Niederlassung verfügen - geführt?</p><p>4. Was unternimmt er, um die Privatsphäre der Schweizerinnen und Schweizer zu garantieren?</p>
  • Überwachungsprogramme von US-Geheimdiensten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat von den Aussagen von Edward Snowden in verschiedenen internationalen Medien Kenntnis genommen. Der Bundesrat hatte keine Kenntnis von den geschilderten Vorkommnissen. Die zuständigen Behörden gehen den Hinweisen nach. Ob und in welchem Umfang die angeblichen Zugriffe auf die Server von US-Internetdienstleistern auch Schweizer Bürger oder Schweizer Firmen betroffen haben, ist dem Bundesrat derzeit nicht bekannt. Die zuständigen Behörden sind bestrebt, den Sachverhalt vertieft abzuklären. Das Problembewusstsein und die Schutzbemühungen der Schweizer Unternehmen unterscheiden sich stark. Besonders grössere Firmen weisen einen eher professionellen Umgang mit dem Risiko der Wirtschaftsspionage auf. Verbesserungspotenzial wurde insbesondere bei KMU festgestellt. Um dieser Problematik zu begegnen, betreibt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) seit 2004 das Sensibilisierungs- und Präventionsprogramm Prophylax. Dieses Programm beinhaltet u. a. die Beratung von Unternehmen, Hochschulen und Technologiezentren über mögliche Präventivmassnahmen zur Verhinderung illegaler Aktivitäten im Bereich der Spionage und der Proliferation. Der Schutz der Grundrechte geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert; diese werden insbesondere auch durch einen streng geregelten und wirkungsvollen Datenschutz garantiert. Die Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Überwachungsmittel durch die Strafverfolgungsbehörden sind sehr streng. Eine systematische Überwachung von Internetbenutzern ist in der Schweiz weder möglich noch zulässig. Präventive Überwachungen durch den NDB sind nach geltendem Recht in privaten Räumen nicht erlaubt.</p>
    • <p>1. Hatte der Bundesrat vor Bekanntwerden der Internet-Überwachung durch den US-Nachrichtendienst NSA bereits Kenntnis davon?</p><p>2. Was sind die Konsequenzen für Schweizer Internetnutzer von Google, Facebook, Apple, Microsoft usw.?</p><p>3. Wurden/werden Gespräche mit diesen Firmen - speziell mit denen, die über eine Schweizer Niederlassung verfügen - geführt?</p><p>4. Was unternimmt er, um die Privatsphäre der Schweizerinnen und Schweizer zu garantieren?</p>
    • Überwachungsprogramme von US-Geheimdiensten

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