Spionage muss bestraft werden
- ShortId
-
13.5261
- Id
-
20135261
- Updated
-
28.07.2023 11:40
- Language
-
de
- Title
-
Spionage muss bestraft werden
- AdditionalIndexing
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09;34;12;1236;Datenrecht;Computerkriminalität;Informatik (allgemein);Nachrichtendienst;Staatsschutz;öffentliche Sicherheit;Industriespionage
- 1
-
- L02K0403, öffentliche Sicherheit
- L04K04030303, Staatsschutz
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L05K0706010304, Industriespionage
- L04K12030301, Computerkriminalität
- L02K1203, Informatik (allgemein)
- L03K120303, Datenrecht
- Texts
-
- <p>Das geltende Strafgesetzbuch stellt die verschiedenen Formen des verbotenen Nachrichtendienstes, also der Spionage, in den Artikeln 272 bis 274 unter Strafe.</p><p>Im Weiteren kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB).</p><p>Schliesslich sind auch die unbefugte Datenbeschaffung und das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und die Datenbeschädigung strafbar (Art. 143, 143bis und 144bis StGB).</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat gesetzgeberische Massnahmen nicht als erforderlich.</p>
- <p>Die zentrale Lage in Europa, die Ansiedlung internationaler Organisationen, unser Finanzplatz, die Forschung usw. machen die Schweiz für Spionage auch in Zukunft attraktiv, auch der Fall Genf zeigt dies auf.</p><p>Welche gesetzlichen Massnahmen sind nötig, um Angriffe auf die schweizerischen IT-Systeme und Verkauf von Daten angemessen zu bestrafen?</p>
- Spionage muss bestraft werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das geltende Strafgesetzbuch stellt die verschiedenen Formen des verbotenen Nachrichtendienstes, also der Spionage, in den Artikeln 272 bis 274 unter Strafe.</p><p>Im Weiteren kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB).</p><p>Schliesslich sind auch die unbefugte Datenbeschaffung und das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und die Datenbeschädigung strafbar (Art. 143, 143bis und 144bis StGB).</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat gesetzgeberische Massnahmen nicht als erforderlich.</p>
- <p>Die zentrale Lage in Europa, die Ansiedlung internationaler Organisationen, unser Finanzplatz, die Forschung usw. machen die Schweiz für Spionage auch in Zukunft attraktiv, auch der Fall Genf zeigt dies auf.</p><p>Welche gesetzlichen Massnahmen sind nötig, um Angriffe auf die schweizerischen IT-Systeme und Verkauf von Daten angemessen zu bestrafen?</p>
- Spionage muss bestraft werden
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