Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes. Ist eine Evaluation geplant?

ShortId
13.5265
Id
20135265
Updated
14.11.2025 07:16
Language
de
Title
Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes. Ist eine Evaluation geplant?
AdditionalIndexing
28;12;1211;Vormundschaft;Familienrecht;Inkrafttreten des Gesetzes;Kind;erwachsener Mensch
1
  • L04K01030110, Vormundschaft
  • L03K010301, Familienrecht
  • L05K0107010202, erwachsener Mensch
  • L05K0107010205, Kind
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
Texts
  • <p>Am 1. Januar 2013 haben die neuen Fachbehörden im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in sämtlichen Kantonen ihre Arbeit aufgenommen. Die Umsetzung des neuen Rechts ist Sache der Kantone. Die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz hat die Kantone bei dieser Aufgabe aktiv begleitet und insbesondere den fachlichen Austausch unter den Kantonen gefördert und die Professionalisierung der neuen Behörden durch Empfehlungen, Veröffentlichungen und Weiterbildungen unterstützt. Die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz erhebt im Übrigen die Daten betreffend die Erwachsenenschutzmassnahmen in den Kantonen und erstellt jährlich eine Statistik.</p><p>Dem Bund kommt im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht keine Aufsichtsfunktion zu. Dennoch hat das Bundesamt für Justiz in den vergangenen Jahren die Kantone bei der Umsetzung des neuen Rechts beratend unterstützt, und es wird vom Arbeitsausschuss der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz weiterhin über die Entwicklungen in den Kantonen informiert.</p><p>Diese gemeinsamen Anstrengungen haben es ermöglicht, dass der Wechsel vom alten zum neuen Recht weitgehend reibungslos verlaufen ist.</p><p>Zurzeit ist keine wissenschaftliche Evaluation des neuen Rechts seitens des Bundes vorgesehen; eine aussagekräftige Evaluation einer Gesetzesrevision kann frühestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten durchgeführt werden. Der Bundesrat wird zur gegebenen Zeit prüfen, ob eine Evaluation des neuen Rechts vorzunehmen ist.</p>
  • <p>Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Das neue Recht führte in vielen Kantonen zu organisatorischen Veränderungen. Gleichzeitig strebt man mit dem neuen Recht auch inhaltliche Änderungen und eine grundsätzliche Neuausrichtung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts an.</p><p>1. Wird die Umsetzung seitens des Bundes begleitet?</p><p>2. Ist eine Evaluation des neuen Rechts respektive der Umsetzung geplant?</p>
  • Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes. Ist eine Evaluation geplant?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. Januar 2013 haben die neuen Fachbehörden im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in sämtlichen Kantonen ihre Arbeit aufgenommen. Die Umsetzung des neuen Rechts ist Sache der Kantone. Die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz hat die Kantone bei dieser Aufgabe aktiv begleitet und insbesondere den fachlichen Austausch unter den Kantonen gefördert und die Professionalisierung der neuen Behörden durch Empfehlungen, Veröffentlichungen und Weiterbildungen unterstützt. Die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz erhebt im Übrigen die Daten betreffend die Erwachsenenschutzmassnahmen in den Kantonen und erstellt jährlich eine Statistik.</p><p>Dem Bund kommt im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht keine Aufsichtsfunktion zu. Dennoch hat das Bundesamt für Justiz in den vergangenen Jahren die Kantone bei der Umsetzung des neuen Rechts beratend unterstützt, und es wird vom Arbeitsausschuss der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz weiterhin über die Entwicklungen in den Kantonen informiert.</p><p>Diese gemeinsamen Anstrengungen haben es ermöglicht, dass der Wechsel vom alten zum neuen Recht weitgehend reibungslos verlaufen ist.</p><p>Zurzeit ist keine wissenschaftliche Evaluation des neuen Rechts seitens des Bundes vorgesehen; eine aussagekräftige Evaluation einer Gesetzesrevision kann frühestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten durchgeführt werden. Der Bundesrat wird zur gegebenen Zeit prüfen, ob eine Evaluation des neuen Rechts vorzunehmen ist.</p>
    • <p>Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Das neue Recht führte in vielen Kantonen zu organisatorischen Veränderungen. Gleichzeitig strebt man mit dem neuen Recht auch inhaltliche Änderungen und eine grundsätzliche Neuausrichtung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts an.</p><p>1. Wird die Umsetzung seitens des Bundes begleitet?</p><p>2. Ist eine Evaluation des neuen Rechts respektive der Umsetzung geplant?</p>
    • Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes. Ist eine Evaluation geplant?

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