Steuerstreit mit den USA. Sachgemässe Massnahmen

ShortId
13.5271
Id
20135271
Updated
28.07.2023 10:13
Language
de
Title
Steuerstreit mit den USA. Sachgemässe Massnahmen
AdditionalIndexing
24;2446;Kontrolle;Bankrecht;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;USA
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L04K03050305, USA
Texts
  • <p>In der Antwort zur Frage 13.5166 wird festgehalten, dass das Führen von Geschäftsbeziehungen mit selbst nichtsteuerkonformen US-Kunden nach Schweizer Recht nicht verboten ist. Doch die Beziehungen zu solchen Kunden führten zur Vorlage 13.046. Die Banken gingen also bewusst und vorsätzlich Geschäfte ein, welche u. a. zu ihrer Aufspaltung oder gar Auflösung führen können.</p><p>Warum hat die Finma die Geschäftstätigkeit gegenüber nichtsteuerkonformen US-Kunden nach dem UBS-Fall nicht sofort eingeschränkt?</p>
  • Steuerstreit mit den USA. Sachgemässe Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Antwort zur Frage 13.5166 wird festgehalten, dass das Führen von Geschäftsbeziehungen mit selbst nichtsteuerkonformen US-Kunden nach Schweizer Recht nicht verboten ist. Doch die Beziehungen zu solchen Kunden führten zur Vorlage 13.046. Die Banken gingen also bewusst und vorsätzlich Geschäfte ein, welche u. a. zu ihrer Aufspaltung oder gar Auflösung führen können.</p><p>Warum hat die Finma die Geschäftstätigkeit gegenüber nichtsteuerkonformen US-Kunden nach dem UBS-Fall nicht sofort eingeschränkt?</p>
    • Steuerstreit mit den USA. Sachgemässe Massnahmen

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