Die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Leichtwasserreaktoren festlegen

ShortId
13.5273
Id
20135273
Updated
28.07.2023 08:35
Language
de
Title
Die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Leichtwasserreaktoren festlegen
AdditionalIndexing
66;nuklearer Unfall;Bevölkerungsschutz;nukleare Sicherheit;Verhütung von Gefahren;Prognose;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
1
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
  • L03K040302, Bevölkerungsschutz
  • L05K1602010701, Prognose
Texts
  • <p>Nach Artikel 10 Absatz 2 der Kernenergieverordnung hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) seit 2009 den Auftrag, die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren in Richtlinien zu regeln. Diese Richtlinien sollen die Sicherheitsstandards für unsere Kraftwerke festlegen.</p><p>1. Wieso wurden diese Grundsätze für die bestehenden Reaktoren nach über vier Jahren immer noch nicht definiert?</p><p>2. Wann werden sie es sein?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, das Ensi an seine Pflicht zu erinnern?</p>
  • Die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Leichtwasserreaktoren festlegen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 10 Absatz 2 der Kernenergieverordnung hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) seit 2009 den Auftrag, die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren in Richtlinien zu regeln. Diese Richtlinien sollen die Sicherheitsstandards für unsere Kraftwerke festlegen.</p><p>1. Wieso wurden diese Grundsätze für die bestehenden Reaktoren nach über vier Jahren immer noch nicht definiert?</p><p>2. Wann werden sie es sein?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, das Ensi an seine Pflicht zu erinnern?</p>
    • Die spezifischen Auslegungsgrundsätze für Leichtwasserreaktoren festlegen

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