Tätigkeit der US-Geheimdienste in der Schweiz

ShortId
13.5281
Id
20135281
Updated
27.07.2023 23:11
Language
de
Title
Tätigkeit der US-Geheimdienste in der Schweiz
AdditionalIndexing
08;09;internationales Abkommen;Nachrichtendienst;Internet;USA
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K03050305, USA
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L05K1202020105, Internet
Texts
  • <p>Die von der Bundesversammlung am 22. Juni 2007 genehmigte Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Justizdepartement der Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung (SR 0.360.336.1, Operative Working Arrangement, OWA) regelt den Austausch von Beamten der zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Schweiz und der USA und deren Einsatz im Zusammenhang mit in beiden Ländern rechtshängigen Ermittlungs- und/oder Strafverfahren. Die Vereinbarung beschränkt sich somit auf die polizeiliche Zusammenarbeit im Hinblick auf die Strafverfolgung. Sie ist im Übrigen bislang nicht angewendet worden. Nachrichtendienstliche Aufgaben sind vom Geltungsbereich ausgenommen. "Geheimdienstaktivitäten der CIA und anderer US-Dienste in der Schweiz", wie sie der Fragesteller erwähnt, liessen sich somit nicht auf diese Vereinbarung abstützen, womit eine fördernde Wirkung ausgeschlossen ist.</p>
  • <p>Geht der Bundesrat auch davon aus, dass das Operative Working Arrangement (OWA) mit den USA die Geheimdiensttätigkeit von CIA und anderen US-Diensten in der Schweiz gefördert hat?</p>
  • Tätigkeit der US-Geheimdienste in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von der Bundesversammlung am 22. Juni 2007 genehmigte Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Justizdepartement der Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung (SR 0.360.336.1, Operative Working Arrangement, OWA) regelt den Austausch von Beamten der zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Schweiz und der USA und deren Einsatz im Zusammenhang mit in beiden Ländern rechtshängigen Ermittlungs- und/oder Strafverfahren. Die Vereinbarung beschränkt sich somit auf die polizeiliche Zusammenarbeit im Hinblick auf die Strafverfolgung. Sie ist im Übrigen bislang nicht angewendet worden. Nachrichtendienstliche Aufgaben sind vom Geltungsbereich ausgenommen. "Geheimdienstaktivitäten der CIA und anderer US-Dienste in der Schweiz", wie sie der Fragesteller erwähnt, liessen sich somit nicht auf diese Vereinbarung abstützen, womit eine fördernde Wirkung ausgeschlossen ist.</p>
    • <p>Geht der Bundesrat auch davon aus, dass das Operative Working Arrangement (OWA) mit den USA die Geheimdiensttätigkeit von CIA und anderen US-Diensten in der Schweiz gefördert hat?</p>
    • Tätigkeit der US-Geheimdienste in der Schweiz

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