Fehlende Reaktion des Bundesrates auf den Bruch der Privatsphäre von Schweizerinnen und Schweizern und Schweizer Firmen

ShortId
13.5283
Id
20135283
Updated
28.07.2023 07:33
Language
de
Title
Fehlende Reaktion des Bundesrates auf den Bruch der Privatsphäre von Schweizerinnen und Schweizern und Schweizer Firmen
AdditionalIndexing
34;Computerkriminalität;Datenschutz;Nachrichtendienst;Internet;öffentliches Unternehmen;USA
1
  • L04K12030301, Computerkriminalität
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K03050305, USA
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L05K1202020105, Internet
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in der Fragestunde vom 17. Juni 2013 darauf hingewiesen, dass sich das EDA mit einer Note vom 10. Juni 2013 bei der US-Botschaft nach allfälligen Souveränitätsverletzungen durch Spionage in der Schweiz erkundigt und auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen hat. Dazu würde auch das Eindringen in IT-Netzwerke in der Schweiz gehören. Der Handlungsspielraum bei Datenschutzverletzungen durch ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in der Schweiz haben, ist dagegen begrenzt. Aufgrund des Territorialprinzips können Verletzungen des Datenschutzgesetzes nur geahndet werden, wenn ein genügender Anknüpfungspunkt zur Schweiz besteht. Der Bundesrat ist bereit, dieses Thema bei den betreffenden Staaten anzusprechen, falls geklärt ist, dass Schweizer Bürger im Zusammenhang mit ihrer Internetnutzung wiederholt in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden. Der Schutz der Privatsphäre ist bereits heute in internationalen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte verankert, insbesondere in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Uno-Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Am 6. September 2013 wurde der Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte in Genf ein gemeinsames Schreiben Deutschlands, Liechtensteins, Österreichs, Ungarns und der Schweiz übermittelt, in welchem gefordert wird, dass zur Sicherung der Privatsphäre im digitalen Zeitalter geeignete Schritte vorab im Uno-Menschenrechtsrat erfolgen sollen. Im Weiteren verfolgt der Bundesrat die Arbeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie des Europarates mit Aufmerksamkeit. </p>
  • <p>Die Enthüllungen zeigen, dass sich mit Prism, Tempora, Bullrun usw. die Geheimdienste der USA und ihrer Verbündeten in enormem Umfang Zugang verschaffen zu (auch verschlüsselter) Kommunikation, gespeicherten Daten in der Cloud, zu Kommunikations-Randdaten und Finanztransaktionen (Swift).</p><p>1. Hat der Bundesrat nach dem 10. Juni 2013 gegen diesen Bruch der Privatsphäre von Schweizerinnen und Schweizern und Schweizer Firmen protestiert?</p><p>2. Wird er sich aktiv für ein internationales Menschenrecht auf Privatsphäre einsetzen?</p>
  • Fehlende Reaktion des Bundesrates auf den Bruch der Privatsphäre von Schweizerinnen und Schweizern und Schweizer Firmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in der Fragestunde vom 17. Juni 2013 darauf hingewiesen, dass sich das EDA mit einer Note vom 10. Juni 2013 bei der US-Botschaft nach allfälligen Souveränitätsverletzungen durch Spionage in der Schweiz erkundigt und auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen hat. Dazu würde auch das Eindringen in IT-Netzwerke in der Schweiz gehören. Der Handlungsspielraum bei Datenschutzverletzungen durch ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in der Schweiz haben, ist dagegen begrenzt. Aufgrund des Territorialprinzips können Verletzungen des Datenschutzgesetzes nur geahndet werden, wenn ein genügender Anknüpfungspunkt zur Schweiz besteht. Der Bundesrat ist bereit, dieses Thema bei den betreffenden Staaten anzusprechen, falls geklärt ist, dass Schweizer Bürger im Zusammenhang mit ihrer Internetnutzung wiederholt in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden. Der Schutz der Privatsphäre ist bereits heute in internationalen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte verankert, insbesondere in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Uno-Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Am 6. September 2013 wurde der Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte in Genf ein gemeinsames Schreiben Deutschlands, Liechtensteins, Österreichs, Ungarns und der Schweiz übermittelt, in welchem gefordert wird, dass zur Sicherung der Privatsphäre im digitalen Zeitalter geeignete Schritte vorab im Uno-Menschenrechtsrat erfolgen sollen. Im Weiteren verfolgt der Bundesrat die Arbeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie des Europarates mit Aufmerksamkeit. </p>
    • <p>Die Enthüllungen zeigen, dass sich mit Prism, Tempora, Bullrun usw. die Geheimdienste der USA und ihrer Verbündeten in enormem Umfang Zugang verschaffen zu (auch verschlüsselter) Kommunikation, gespeicherten Daten in der Cloud, zu Kommunikations-Randdaten und Finanztransaktionen (Swift).</p><p>1. Hat der Bundesrat nach dem 10. Juni 2013 gegen diesen Bruch der Privatsphäre von Schweizerinnen und Schweizern und Schweizer Firmen protestiert?</p><p>2. Wird er sich aktiv für ein internationales Menschenrecht auf Privatsphäre einsetzen?</p>
    • Fehlende Reaktion des Bundesrates auf den Bruch der Privatsphäre von Schweizerinnen und Schweizern und Schweizer Firmen

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