Qualität der Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Asylunterkünfte des Bundes
- ShortId
-
13.5297
- Id
-
20135297
- Updated
-
28.07.2023 07:27
- Language
-
de
- Title
-
Qualität der Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Asylunterkünfte des Bundes
- AdditionalIndexing
-
2811;Flüchtlingsbetreuung;Dienstleistung;Asylbewerber/in
- 1
-
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0701060202, Dienstleistung
- Texts
-
- <p>Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen sind grundlegend unterschiedliche Tätigkeiten, die in der gewünschten Qualität nicht durch denselben Dienstleister erbracht werden können. Zwischen den beiden Dienstleistungen bestehen zwar viele Berührungspunkte - beide Dienstleistungen werden ja am selben Ort zur gleichen Zeit erbracht. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungs- und dem Sicherheitsdienstleister sowie dem Bundesamt für Migration ist daher auch zentral.</p><p>Den qualitativen Anforderungen an die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen wurde in den Ausschreibungen ein hoher Stellenwert eingeräumt. So muss der Anbieter bei beiden Ausschreibungen u. a. ein Schulungs- und Weiterbildungskonzept einreichen und neurekrutiertem Personal im Rahmen einer Erstausbildung grundlegende Kenntnisse des Asylwesens vermitteln. Ferner muss ein Anbieter genügend Erfahrung haben in Aufträgen, die mit dem vorliegenden Auftrag in Bezug auf Umfang und Komplexität pro Los vergleichbar sind.</p><p>Eine höhere Quote an erfahrenem Betreuungspersonal als 40 Prozent würde die mit den Ausschreibungen angestrebte Marktöffnung verunmöglichen. Zudem sind die Anforderungen an das Sicherheitspersonal hoch. Die im Sicherheitsbereich zu absolvierenden Grundausbildungen sind im Pflichtenheft detailliert aufgeführt.</p><p>Die medizinische Betreuung der Asylsuchenden muss in jedem Fall gewährleistet sein. Dies kann durch die Anstellung einer Pflegefachperson geschehen. Je nach Unterkunft ist aber der regelmässige Beizug von externen medizinischen Fachpersonen im Rahmen von Sprechstunden zweckmässiger.</p>
- <p>Die Ausschreibung der Dienstleistungen für die Bundesasylunterkünfte ruft der Frage:</p><p>Wie ist eine "ganzheitliche und fachlich qualifizierte Betreuung" (Einleitung Aufgabenbeschrieb) zu gewährleisten, wenn:</p><p>a. Betreuung und Sicherheit getrennt sind (Verantwortung)?</p><p>b. nur 40 Prozent des Betreuungspersonals zwei Jahre Erfahrung und</p><p>c. das Sicherheitspersonal gar keine Ausbildung haben muss?</p><p>d. medizinische Betreuung nur optional ist?</p><p>Zumal nach den Erfahrungen im Eigenthal und in anderen Unterkünften.</p>
- Qualität der Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Asylunterkünfte des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen sind grundlegend unterschiedliche Tätigkeiten, die in der gewünschten Qualität nicht durch denselben Dienstleister erbracht werden können. Zwischen den beiden Dienstleistungen bestehen zwar viele Berührungspunkte - beide Dienstleistungen werden ja am selben Ort zur gleichen Zeit erbracht. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungs- und dem Sicherheitsdienstleister sowie dem Bundesamt für Migration ist daher auch zentral.</p><p>Den qualitativen Anforderungen an die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen wurde in den Ausschreibungen ein hoher Stellenwert eingeräumt. So muss der Anbieter bei beiden Ausschreibungen u. a. ein Schulungs- und Weiterbildungskonzept einreichen und neurekrutiertem Personal im Rahmen einer Erstausbildung grundlegende Kenntnisse des Asylwesens vermitteln. Ferner muss ein Anbieter genügend Erfahrung haben in Aufträgen, die mit dem vorliegenden Auftrag in Bezug auf Umfang und Komplexität pro Los vergleichbar sind.</p><p>Eine höhere Quote an erfahrenem Betreuungspersonal als 40 Prozent würde die mit den Ausschreibungen angestrebte Marktöffnung verunmöglichen. Zudem sind die Anforderungen an das Sicherheitspersonal hoch. Die im Sicherheitsbereich zu absolvierenden Grundausbildungen sind im Pflichtenheft detailliert aufgeführt.</p><p>Die medizinische Betreuung der Asylsuchenden muss in jedem Fall gewährleistet sein. Dies kann durch die Anstellung einer Pflegefachperson geschehen. Je nach Unterkunft ist aber der regelmässige Beizug von externen medizinischen Fachpersonen im Rahmen von Sprechstunden zweckmässiger.</p>
- <p>Die Ausschreibung der Dienstleistungen für die Bundesasylunterkünfte ruft der Frage:</p><p>Wie ist eine "ganzheitliche und fachlich qualifizierte Betreuung" (Einleitung Aufgabenbeschrieb) zu gewährleisten, wenn:</p><p>a. Betreuung und Sicherheit getrennt sind (Verantwortung)?</p><p>b. nur 40 Prozent des Betreuungspersonals zwei Jahre Erfahrung und</p><p>c. das Sicherheitspersonal gar keine Ausbildung haben muss?</p><p>d. medizinische Betreuung nur optional ist?</p><p>Zumal nach den Erfahrungen im Eigenthal und in anderen Unterkünften.</p>
- Qualität der Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Asylunterkünfte des Bundes
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