Schweizer Steuerausfälle bei den Grenzgängern

ShortId
13.5309
Id
20135309
Updated
28.07.2023 07:35
Language
de
Title
Schweizer Steuerausfälle bei den Grenzgängern
AdditionalIndexing
24;15;Grenzgänger/in;Steuer;Steuerwesen;Steuerübereinkommen
1
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L03K110702, Steuer
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L02K1107, Steuerwesen
Texts
  • <p>Mit allen Nachbarländern der Schweiz bestehen Regelungen über die Besteuerung von Grenzgängern. Diese sind meist in den Doppelbesteuerungsabkommen und manchmal auch in separaten Abkommen enthalten. Während die Regelungen allgemein sehr verschieden sind, steht der Schweiz als Arbeitsortstaat gemäss all diesen Regelungen - mit Ausnahme jener mit dem Fürstentum Liechtenstein - ein massgeblicher Anteil an den von den Grenzgängern bezahlten Steuern zu. Es liegen keine Schätzungen vor über die Höhe der jährlichen Steuerausfälle, die auf diese Regelungen zurückzuführen sind, und auch nicht darüber, ob es überhaupt zu Ausfällen kommt. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Regelungen über die Grenzgänger teilweise reziprok wirken und dass die Schweiz ohne diese Regelungen am Steueraufkommen von in der Schweiz ansässigen und im Ausland tätigen Grenzgängern keinen Anteil mehr erhielte. Da die Regelungen in den meisten Fällen Teil der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sind, bedeutet eine Anpassung der Bestimmungen über die Besteuerung von Grenzgängern nicht unbedingt Verbesserungen in anderen Bereichen.</p>
  • <p>Die Schweiz hat sich durch Verträge mit den Nachbarstaaten verpflichtet, die zahlreichen ausländischen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und entlöhnt werden, praktisch nicht zu besteuern.</p><p>Wie hoch sind die geschätzten jährlichen Steuerausfälle, die sich durch diese Verträge ergeben?</p>
  • Schweizer Steuerausfälle bei den Grenzgängern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit allen Nachbarländern der Schweiz bestehen Regelungen über die Besteuerung von Grenzgängern. Diese sind meist in den Doppelbesteuerungsabkommen und manchmal auch in separaten Abkommen enthalten. Während die Regelungen allgemein sehr verschieden sind, steht der Schweiz als Arbeitsortstaat gemäss all diesen Regelungen - mit Ausnahme jener mit dem Fürstentum Liechtenstein - ein massgeblicher Anteil an den von den Grenzgängern bezahlten Steuern zu. Es liegen keine Schätzungen vor über die Höhe der jährlichen Steuerausfälle, die auf diese Regelungen zurückzuführen sind, und auch nicht darüber, ob es überhaupt zu Ausfällen kommt. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Regelungen über die Grenzgänger teilweise reziprok wirken und dass die Schweiz ohne diese Regelungen am Steueraufkommen von in der Schweiz ansässigen und im Ausland tätigen Grenzgängern keinen Anteil mehr erhielte. Da die Regelungen in den meisten Fällen Teil der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sind, bedeutet eine Anpassung der Bestimmungen über die Besteuerung von Grenzgängern nicht unbedingt Verbesserungen in anderen Bereichen.</p>
    • <p>Die Schweiz hat sich durch Verträge mit den Nachbarstaaten verpflichtet, die zahlreichen ausländischen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und entlöhnt werden, praktisch nicht zu besteuern.</p><p>Wie hoch sind die geschätzten jährlichen Steuerausfälle, die sich durch diese Verträge ergeben?</p>
    • Schweizer Steuerausfälle bei den Grenzgängern

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