Widerspricht die Nichtbesteuerung der Grenzgänger der OECD?

ShortId
13.5310
Id
20135310
Updated
28.07.2023 07:34
Language
de
Title
Widerspricht die Nichtbesteuerung der Grenzgänger der OECD?
AdditionalIndexing
24;15;Grenzgänger/in;Steuer;Steuerwesen;OECD;Steuerübereinkommen
1
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L03K110702, Steuer
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L02K1107, Steuerwesen
  • L03K150222, OECD
Texts
  • <p>Mit allen Nachbarländern der Schweiz bestehen Regelungen über die Besteuerung von Grenzgängern. Diese sind meist in den Doppelbesteuerungsabkommen und manchmal auch in separaten Abkommen enthalten. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der bilateralen Beziehungen sind die Regelungen sehr verschieden. Gemäss all diesen Regelungen - mit Ausnahme jener mit dem Fürstentum Liechtenstein - steht der Schweiz als Arbeitsortstaat ein bedeutender Anteil an den von den Grenzgängern bezahlten Steuern zu. Das Musterabkommen der OECD über Steuern auf dem Einkommen und dem Vermögen enthält keine besonderen Bestimmungen über die Besteuerung von Grenzgängern. Im Kommentar zum Musterabkommen wird darauf hingewiesen, dass auf solche Bestimmungen bewusst verzichtet worden ist, weil die betroffenen Staaten besser in der Lage sind, Lösungen zu finden, die den lokalen Gegebenheiten und Voraussetzungen Rechnung tragen. Die Regelungen, welche die Schweiz mit ihren Nachbarstaaten über die Besteuerung von Grenzgängern abgeschlossen hat, widersprechen damit nicht den OECD-Regeln.</p>
  • <p>Die Schweiz hat sich durch Verträge mit den Nachbarstaaten verpflichtet, die zahlreichen ausländischen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und entlöhnt werden, praktisch nicht zu besteuern.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diese Verträge zu kündigen, weil sie eindeutig den OECD-Regeln widersprechen?</p>
  • Widerspricht die Nichtbesteuerung der Grenzgänger der OECD?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit allen Nachbarländern der Schweiz bestehen Regelungen über die Besteuerung von Grenzgängern. Diese sind meist in den Doppelbesteuerungsabkommen und manchmal auch in separaten Abkommen enthalten. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der bilateralen Beziehungen sind die Regelungen sehr verschieden. Gemäss all diesen Regelungen - mit Ausnahme jener mit dem Fürstentum Liechtenstein - steht der Schweiz als Arbeitsortstaat ein bedeutender Anteil an den von den Grenzgängern bezahlten Steuern zu. Das Musterabkommen der OECD über Steuern auf dem Einkommen und dem Vermögen enthält keine besonderen Bestimmungen über die Besteuerung von Grenzgängern. Im Kommentar zum Musterabkommen wird darauf hingewiesen, dass auf solche Bestimmungen bewusst verzichtet worden ist, weil die betroffenen Staaten besser in der Lage sind, Lösungen zu finden, die den lokalen Gegebenheiten und Voraussetzungen Rechnung tragen. Die Regelungen, welche die Schweiz mit ihren Nachbarstaaten über die Besteuerung von Grenzgängern abgeschlossen hat, widersprechen damit nicht den OECD-Regeln.</p>
    • <p>Die Schweiz hat sich durch Verträge mit den Nachbarstaaten verpflichtet, die zahlreichen ausländischen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und entlöhnt werden, praktisch nicht zu besteuern.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diese Verträge zu kündigen, weil sie eindeutig den OECD-Regeln widersprechen?</p>
    • Widerspricht die Nichtbesteuerung der Grenzgänger der OECD?

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