Zusammenarbeit mit der NSA

ShortId
13.5324
Id
20135324
Updated
28.07.2023 07:18
Language
de
Title
Zusammenarbeit mit der NSA
AdditionalIndexing
08;09;04;12;Legalität;Datenschutz;Nachrichtendienst
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K08020502, Legalität
Texts
  • <p>Der Nachrichtendienst des Bundes pflegt mit der NSA keinen direkten Datenaustausch. Der Nachrichtendienst des Bundes bearbeitet und beantwortet jedoch selbstverständlich auch, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, Anfragen von Diensten der Vereinigten Staaten. Dabei handelt es sich nicht um Aufträge, sondern um Ersuchen. Ob eine Information einem ausländischen Dienst weitergegeben wird, ist stets eine unilaterale Entscheidung des Gebers, welcher das Eigeninteresse und Schaden abzuwägen hat.</p><p>Es liegt im gegenseitigen Interesse, namentlich bei der Terrorabwehr und der Nonproliferation, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes und den amerikanischen Diensten fortgesetzt wird.</p>
  • <p>Hat der Bundesrat zur Wahrung der demokratischen und rechtlichen Grundsätze unseres Landes die Zusammenarbeit mit der NSA und anderen US-amerikanischen Nachrichtendiensten unterbrochen - so lange, bis eine eindeutige Klärung der Vorkommnisse erfolgt ist und ein formeller Rahmen für eine Zusammenarbeit, die die Gesetze beider Länder respektiert, festgesetzt wurde?</p>
  • Zusammenarbeit mit der NSA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nachrichtendienst des Bundes pflegt mit der NSA keinen direkten Datenaustausch. Der Nachrichtendienst des Bundes bearbeitet und beantwortet jedoch selbstverständlich auch, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, Anfragen von Diensten der Vereinigten Staaten. Dabei handelt es sich nicht um Aufträge, sondern um Ersuchen. Ob eine Information einem ausländischen Dienst weitergegeben wird, ist stets eine unilaterale Entscheidung des Gebers, welcher das Eigeninteresse und Schaden abzuwägen hat.</p><p>Es liegt im gegenseitigen Interesse, namentlich bei der Terrorabwehr und der Nonproliferation, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes und den amerikanischen Diensten fortgesetzt wird.</p>
    • <p>Hat der Bundesrat zur Wahrung der demokratischen und rechtlichen Grundsätze unseres Landes die Zusammenarbeit mit der NSA und anderen US-amerikanischen Nachrichtendiensten unterbrochen - so lange, bis eine eindeutige Klärung der Vorkommnisse erfolgt ist und ein formeller Rahmen für eine Zusammenarbeit, die die Gesetze beider Länder respektiert, festgesetzt wurde?</p>
    • Zusammenarbeit mit der NSA

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