Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen. Interessanter Vorschlag des Bundesrates
- ShortId
-
13.5337
- Id
-
20135337
- Updated
-
28.07.2023 07:36
- Language
-
de
- Title
-
Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen. Interessanter Vorschlag des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
15;24;ausländisches Unternehmen;Mehrwertsteuer
- 1
-
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- Texts
-
- <p>1. Neu sollen für die obligatorische Steuerpflicht nicht mehr die Umsätze im Inland massgebend sein, sondern die weltweiten steuerbaren Umsätze der Unternehmen. Mit dieser Lösung kann verhindert werden, dass Unternehmen mit Sitz im Ausland, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 100 000 Franken haben und in der Schweiz Arbeiten ausführen, sich der Mehrwertsteuerpflicht im Inland entziehen und ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer erbringen können. Sie haben sich nämlich ab dem ersten Franken, den sie im Inland umsetzen, als Mehrwertsteuerpflichtige anzumelden. Ihr bisheriger Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in der Schweiz würde damit beseitigt. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Mehrwertsteuer nicht mehr beim Empfänger, der oftmals eine private Person ist, einziehen müsste.</p><p>2. Es ist nicht vorgesehen, die Bezugsteuer auf Lieferungen im Inland durch Unternehmen mit Sitz im Ausland ganz abzuschaffen. Die Bezugsteuer auf Lieferungen im Inland gilt jedoch nur noch für den Fall, dass Lieferungen an Grundstücke (einschliesslich Boden) durch Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, die zu Recht oder zu Unrecht nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind. Dieser Lösungsvorschlag ist Teil der Motion der WAK-N 13.3362, "Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes", die in dieser Herbstsession im Ständerat behandelt wird.</p><p>3. Wird die obenerwähnte Motion 13.3362 überwiesen, wird die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten und u. a. die Umsetzungsmöglichkeiten dieses Vorschlages prüfen. Es ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber möglich, wie gross die Probleme zur Eruierung der massgeblichen Umsätze sein werden und wie sie überwunden werden können.</p><p>4. Im Einführungsjahr dürften sich grob geschätzt zwischen 20 000 und 30 000 Unternehmen mit Sitz im Ausland neu als steuerpflichtige Personen eintragen lassen. Hingegen wird es nur wenige Unternehmen mit Sitz im Inland haben, die neu steuerpflichtig werden. Im zweiten Jahr würden schätzungsweise rund 5000 bis 10 000 ausländische Unternehmen neu als steuerpflichtige Personen eingetragen, aber erst wenige Unternehmen wieder gelöscht. Im dritten Jahr dürfte die Zahl der Eintragungen diejenige der Löschungen nur noch etwa um 2000 übertreffen. Danach dürften sich die jährlichen Eintragungen und Löschungen ungefähr die Waage halten. Die Mehreinnahmen des Bundes aus der Neuregelung der Steuerpflicht würden rund 40 Millionen Franken betragen.</p>
- <p>Mit Interesse habe ich die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 13.3465 gelesen, insbesondere zu Auftrag 5. Dazu möchte ich ihm die folgenden Fragen stellen:</p><p>1. Welche Vorteile hätte diese Lösung gegenüber anderen?</p><p>2. Für wann ist die erwähnte Abschaffung der Bezugsteuer vorgesehen, und wie ist das geplante Vorgehen?</p><p>3. Wie will der Bundesrat die Umsetzung gewährleisten? Schliesslich dürfte der Jahresumsatz eines ausländischen Unternehmens schwierig zu ermitteln sein.</p><p>4. Wie viele Unternehmen würden unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen, und wie hoch wäre deren Jahresumsatz schätzungsweise?</p>
- Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen. Interessanter Vorschlag des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Neu sollen für die obligatorische Steuerpflicht nicht mehr die Umsätze im Inland massgebend sein, sondern die weltweiten steuerbaren Umsätze der Unternehmen. Mit dieser Lösung kann verhindert werden, dass Unternehmen mit Sitz im Ausland, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 100 000 Franken haben und in der Schweiz Arbeiten ausführen, sich der Mehrwertsteuerpflicht im Inland entziehen und ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer erbringen können. Sie haben sich nämlich ab dem ersten Franken, den sie im Inland umsetzen, als Mehrwertsteuerpflichtige anzumelden. Ihr bisheriger Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in der Schweiz würde damit beseitigt. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Mehrwertsteuer nicht mehr beim Empfänger, der oftmals eine private Person ist, einziehen müsste.</p><p>2. Es ist nicht vorgesehen, die Bezugsteuer auf Lieferungen im Inland durch Unternehmen mit Sitz im Ausland ganz abzuschaffen. Die Bezugsteuer auf Lieferungen im Inland gilt jedoch nur noch für den Fall, dass Lieferungen an Grundstücke (einschliesslich Boden) durch Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, die zu Recht oder zu Unrecht nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind. Dieser Lösungsvorschlag ist Teil der Motion der WAK-N 13.3362, "Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes", die in dieser Herbstsession im Ständerat behandelt wird.</p><p>3. Wird die obenerwähnte Motion 13.3362 überwiesen, wird die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten und u. a. die Umsetzungsmöglichkeiten dieses Vorschlages prüfen. Es ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber möglich, wie gross die Probleme zur Eruierung der massgeblichen Umsätze sein werden und wie sie überwunden werden können.</p><p>4. Im Einführungsjahr dürften sich grob geschätzt zwischen 20 000 und 30 000 Unternehmen mit Sitz im Ausland neu als steuerpflichtige Personen eintragen lassen. Hingegen wird es nur wenige Unternehmen mit Sitz im Inland haben, die neu steuerpflichtig werden. Im zweiten Jahr würden schätzungsweise rund 5000 bis 10 000 ausländische Unternehmen neu als steuerpflichtige Personen eingetragen, aber erst wenige Unternehmen wieder gelöscht. Im dritten Jahr dürfte die Zahl der Eintragungen diejenige der Löschungen nur noch etwa um 2000 übertreffen. Danach dürften sich die jährlichen Eintragungen und Löschungen ungefähr die Waage halten. Die Mehreinnahmen des Bundes aus der Neuregelung der Steuerpflicht würden rund 40 Millionen Franken betragen.</p>
- <p>Mit Interesse habe ich die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 13.3465 gelesen, insbesondere zu Auftrag 5. Dazu möchte ich ihm die folgenden Fragen stellen:</p><p>1. Welche Vorteile hätte diese Lösung gegenüber anderen?</p><p>2. Für wann ist die erwähnte Abschaffung der Bezugsteuer vorgesehen, und wie ist das geplante Vorgehen?</p><p>3. Wie will der Bundesrat die Umsetzung gewährleisten? Schliesslich dürfte der Jahresumsatz eines ausländischen Unternehmens schwierig zu ermitteln sein.</p><p>4. Wie viele Unternehmen würden unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen, und wie hoch wäre deren Jahresumsatz schätzungsweise?</p>
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