Exportkontrolle von Überwachungssoftware aus der Schweiz
- ShortId
-
13.5382
- Id
-
20135382
- Updated
-
28.07.2023 07:25
- Language
-
de
- Title
-
Exportkontrolle von Überwachungssoftware aus der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
34;Software;dual use-Güter;Kontrolle;Ausfuhrbeschränkung;Gesetz;Internet
- 1
-
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L04K12030202, Software
- L05K1202020105, Internet
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K04020403, dual use-Güter
- L05K0503010102, Gesetz
- Texts
-
- <p>1. Software zur Überwachung des Internetverkehrs wird in der Güterkontrollverordnung erfasst, sofern sie kryptoanalytische Fähigkeiten aufweist und nicht im Internet frei zugänglich ist. Die Ausfuhr solcher Software unterliegt der Bewilligungspflicht.</p><p>2. Ausfuhren von Software zur Überwachung des Internetverkehrs, die von den Listen der Güterkontrollverordnung erfasst sind, muss der Exporteur durch das Seco bewilligen lassen. Dem Seco liegen mehrere Gesuche für die Ausfuhr solcher Software vor. Die zuständige interdepartementale Exportkontrollgruppe beurteilt zurzeit diese konkreten Geschäfte. Das Prüfverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.</p><p>3. Die interdepartementale Exportkontrollgruppe befasst sich auch mit der Frage, ob die bestehenden rechtlichen Grundlagen der Güterkontrollgesetzgebung ausreichen. Gleichzeitig finden auf internationaler Ebene gegenwärtig Diskussionen über die Exportkontrolle von Überwachungstechnologie statt. Der Bundesrat wird gestützt auf diese Beurteilungen entscheiden, ob weitere Massnahmen erforderlich sind.</p>
- <p>Mehrere in der Schweiz ansässige Unternehmen vertreiben Software, welche repressive Regimes zur Überwachung des Internetverkehrs verwenden (z. B. das Produkt Fin Fisher). Unter anderem in Bahrain und Turkmenistan steht die Nutzung dieser Software in Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen.</p><p>1. Fällt der Export solcher Software unter das Güterkontrollgesetz?</p><p>2. Wie regelt das Seco den Export solcher Software derzeit?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, den Export solcher Software stärker zu regeln?</p>
- Exportkontrolle von Überwachungssoftware aus der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Software zur Überwachung des Internetverkehrs wird in der Güterkontrollverordnung erfasst, sofern sie kryptoanalytische Fähigkeiten aufweist und nicht im Internet frei zugänglich ist. Die Ausfuhr solcher Software unterliegt der Bewilligungspflicht.</p><p>2. Ausfuhren von Software zur Überwachung des Internetverkehrs, die von den Listen der Güterkontrollverordnung erfasst sind, muss der Exporteur durch das Seco bewilligen lassen. Dem Seco liegen mehrere Gesuche für die Ausfuhr solcher Software vor. Die zuständige interdepartementale Exportkontrollgruppe beurteilt zurzeit diese konkreten Geschäfte. Das Prüfverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.</p><p>3. Die interdepartementale Exportkontrollgruppe befasst sich auch mit der Frage, ob die bestehenden rechtlichen Grundlagen der Güterkontrollgesetzgebung ausreichen. Gleichzeitig finden auf internationaler Ebene gegenwärtig Diskussionen über die Exportkontrolle von Überwachungstechnologie statt. Der Bundesrat wird gestützt auf diese Beurteilungen entscheiden, ob weitere Massnahmen erforderlich sind.</p>
- <p>Mehrere in der Schweiz ansässige Unternehmen vertreiben Software, welche repressive Regimes zur Überwachung des Internetverkehrs verwenden (z. B. das Produkt Fin Fisher). Unter anderem in Bahrain und Turkmenistan steht die Nutzung dieser Software in Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen.</p><p>1. Fällt der Export solcher Software unter das Güterkontrollgesetz?</p><p>2. Wie regelt das Seco den Export solcher Software derzeit?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, den Export solcher Software stärker zu regeln?</p>
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