Die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform ist verfassungswidrig. Wie denkt der Bundesrat darüber?

ShortId
13.5387
Id
20135387
Updated
28.07.2023 07:27
Language
de
Title
Die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform ist verfassungswidrig. Wie denkt der Bundesrat darüber?
AdditionalIndexing
24;Erbrecht;Verfassungsmässigkeit der Gesetze;Erbschaftssteuer;Expertise
1
  • L04K11070501, Erbschaftssteuer
  • L06K050701070101, Erbrecht
  • L05K0503020901, Verfassungsmässigkeit der Gesetze
  • L04K02020601, Expertise
Texts
  • <p>Die Frage, ob die Volksinitiative verfassungswidrig sei oder nicht, wurde vom Bundesamt für Justiz eingehend geprüft. Basierend auf diesen Ausführungen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass das verfassungsmässige Prinzip der Einheit der Materie nicht verletzt und die Volksinitiative somit gültig ist.</p><p>Der Bundesrat hat daher am 13. September 2013 das EFD mit der Ausarbeitung eines Botschaftsentwurfes zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für die AHV (Erbschaftssteuerreform)" beauftragt. Die Botschaft wird auch Ausführungen zur Frage der Einheit der Materie enthalten. Dem Parlament soll eine Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenentwurf oder Gegenvorschlag empfohlen werden.</p>
  • <p>Einem Rechtsgutachten von Professor Glauser (Universität Lausanne) zufolge verletzt die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform den Verfassungsgrundsatz der Einheit der Materie.</p><p>1. Warum hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 13. September nicht über die Vereinbarkeit des Initiativtextes mit diesem Grundsatz geäussert?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, diese Frage eingehend zu prüfen? Ist zu diesem Zweck die Erstellung eines Gutachtens durch das Bundesamt für Justiz vorgesehen?</p>
  • Die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform ist verfassungswidrig. Wie denkt der Bundesrat darüber?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frage, ob die Volksinitiative verfassungswidrig sei oder nicht, wurde vom Bundesamt für Justiz eingehend geprüft. Basierend auf diesen Ausführungen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass das verfassungsmässige Prinzip der Einheit der Materie nicht verletzt und die Volksinitiative somit gültig ist.</p><p>Der Bundesrat hat daher am 13. September 2013 das EFD mit der Ausarbeitung eines Botschaftsentwurfes zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für die AHV (Erbschaftssteuerreform)" beauftragt. Die Botschaft wird auch Ausführungen zur Frage der Einheit der Materie enthalten. Dem Parlament soll eine Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenentwurf oder Gegenvorschlag empfohlen werden.</p>
    • <p>Einem Rechtsgutachten von Professor Glauser (Universität Lausanne) zufolge verletzt die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform den Verfassungsgrundsatz der Einheit der Materie.</p><p>1. Warum hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 13. September nicht über die Vereinbarkeit des Initiativtextes mit diesem Grundsatz geäussert?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, diese Frage eingehend zu prüfen? Ist zu diesem Zweck die Erstellung eines Gutachtens durch das Bundesamt für Justiz vorgesehen?</p>
    • Die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform ist verfassungswidrig. Wie denkt der Bundesrat darüber?

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