Sistierung der Zusammenarbeit mit der NSA

ShortId
13.5394
Id
20135394
Updated
28.07.2023 07:36
Language
de
Title
Sistierung der Zusammenarbeit mit der NSA
AdditionalIndexing
09;Nachrichtendienst des Bundes;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Moratorium;Nachrichtendienst;USA
1
  • L04K08040301, Nachrichtendienst des Bundes
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K03050305, USA
  • L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • L04K08020318, Moratorium
Texts
  • <p>Soweit gegenseitige Interessen, namentlich im Bereich der Terrorabwehr und der Nonproliferation, vorliegen, erachtet der Bundesrat es nicht als sinnvoll, eine Zusammenarbeit mit einem ausländischen Partnerdienst grundsätzlich zu suspendieren. Die NSA tauscht nach Kenntnis des Nachrichtendienstes des Bundes nur Daten mit Institutionen aus, mit welchen sie ein spezielles Abkommen abgeschlossen hat. Der Nachrichtendienst des Bundes gehört nicht dazu.</p>
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, vorläufig jede Zusammenarbeit des Nachrichtendienstes des Bundes und eventuell anderer Bundesstellen mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) zu suspendieren, bis über die Tätigkeit der NSA (eventuell in Verbindung mit anderen ausländischen Geheimdiensten) in der Schweiz und deren Erhebung und Verwertung von Daten in der und über die Schweiz, schweizerische Personen und Unternehmungen volle Transparenz herrscht?</p>
  • Sistierung der Zusammenarbeit mit der NSA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Soweit gegenseitige Interessen, namentlich im Bereich der Terrorabwehr und der Nonproliferation, vorliegen, erachtet der Bundesrat es nicht als sinnvoll, eine Zusammenarbeit mit einem ausländischen Partnerdienst grundsätzlich zu suspendieren. Die NSA tauscht nach Kenntnis des Nachrichtendienstes des Bundes nur Daten mit Institutionen aus, mit welchen sie ein spezielles Abkommen abgeschlossen hat. Der Nachrichtendienst des Bundes gehört nicht dazu.</p>
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, vorläufig jede Zusammenarbeit des Nachrichtendienstes des Bundes und eventuell anderer Bundesstellen mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) zu suspendieren, bis über die Tätigkeit der NSA (eventuell in Verbindung mit anderen ausländischen Geheimdiensten) in der Schweiz und deren Erhebung und Verwertung von Daten in der und über die Schweiz, schweizerische Personen und Unternehmungen volle Transparenz herrscht?</p>
    • Sistierung der Zusammenarbeit mit der NSA

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