Ermöglicht unsere Rechtsordnung eine wirkungsvolle Bestrafung der Spionagetätigkeiten zugunsten der NSA?

ShortId
13.5396
Id
20135396
Updated
28.07.2023 07:23
Language
de
Title
Ermöglicht unsere Rechtsordnung eine wirkungsvolle Bestrafung der Spionagetätigkeiten zugunsten der NSA?
AdditionalIndexing
09;Strafbarkeit;Nachrichtendienst;USA
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K03050305, USA
  • L04K05010110, Strafbarkeit
Texts
  • <p>Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen sind insofern nur begrenzt wirksam gegen verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeiten durch ausländische Nachrichtendienste, als die dem Nachrichtendienst des Bundes zur Verfügung stehenden operativen Mittel in Verbindung mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen der Informationsbeschaffung verhältnismässig bescheiden sind. Auch der Handlungsspielraum bei Datenschutzverletzungen durch ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in der Schweiz haben, ist begrenzt. Aufgrund des Territorialprinzips können solche Gesetzesverletzungen nur geahndet werden, wenn ein genügender Anknüpfungspunkt zur Schweiz besteht. Im Gegensatz zum neuen Nachrichtendienstgesetz, dessen Vernehmlassung abgeschlossen ist, hat der Bundesrat keine konkrete Revision des Strafrechts ins Auge gefasst.</p>
  • <p>Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie sonstige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind von Spionagetätigkeiten durch ausländische Nachrichtendienste wie die National Security Agency (NSA) und private schweizerische oder ausländische Firmen betroffen.</p><p>Kann der Bundesrat garantieren, dass sämtliche Spionagetätigkeiten zugunsten ausländischer Nachrichtendienste strafrechtlich verfolgt werden können?</p><p>Falls nicht, wird der Bundesrat dem Parlament neue Bestimmungen vorschlagen, um allfällige Lücken im Strafrecht zu füllen?</p>
  • Ermöglicht unsere Rechtsordnung eine wirkungsvolle Bestrafung der Spionagetätigkeiten zugunsten der NSA?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen sind insofern nur begrenzt wirksam gegen verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeiten durch ausländische Nachrichtendienste, als die dem Nachrichtendienst des Bundes zur Verfügung stehenden operativen Mittel in Verbindung mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen der Informationsbeschaffung verhältnismässig bescheiden sind. Auch der Handlungsspielraum bei Datenschutzverletzungen durch ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in der Schweiz haben, ist begrenzt. Aufgrund des Territorialprinzips können solche Gesetzesverletzungen nur geahndet werden, wenn ein genügender Anknüpfungspunkt zur Schweiz besteht. Im Gegensatz zum neuen Nachrichtendienstgesetz, dessen Vernehmlassung abgeschlossen ist, hat der Bundesrat keine konkrete Revision des Strafrechts ins Auge gefasst.</p>
    • <p>Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie sonstige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind von Spionagetätigkeiten durch ausländische Nachrichtendienste wie die National Security Agency (NSA) und private schweizerische oder ausländische Firmen betroffen.</p><p>Kann der Bundesrat garantieren, dass sämtliche Spionagetätigkeiten zugunsten ausländischer Nachrichtendienste strafrechtlich verfolgt werden können?</p><p>Falls nicht, wird der Bundesrat dem Parlament neue Bestimmungen vorschlagen, um allfällige Lücken im Strafrecht zu füllen?</p>
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