Unterhalt der gemieteten Kampfflugzeuge Gripen C/D

ShortId
13.5407
Id
20135407
Updated
28.07.2023 07:32
Language
de
Title
Unterhalt der gemieteten Kampfflugzeuge Gripen C/D
AdditionalIndexing
09;Militärflugzeug;Instandhaltung
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0706020202, Instandhaltung
Texts
  • <p>Die Überbrückungslösung umfasst die Einmietung von 8 Gripen C (Einsitzer) und 3 Gripen D (Doppelsitzer) der schwedischen Streitkräfte für fünf Jahre ab 2016. Der schwedische Staat bleibt Besitzer dieser Flugzeuge und kann deshalb auch Vorgaben für deren Betrieb und Instandhaltung machen. Die Wartung dieser Flugzeuge erfolgt aber in der Schweiz, ausgeführt durch die Schweizer Luftwaffe und die Schweizer Industrie. Die Instandhaltung (Reparatur) der einzelnen Geräte und Komponenten, wie beispielsweise Radar, Hydraulikzylinder oder Anzeigeinstrumente, erfolgt aus wirtschaftlichen Überlegungen nach den gleichen Prozessen und durch die gleichen Unternehmen, die für die schwedischen Streitkräfte zuständig sind.</p><p>Das ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen. Die Schweizer Industrie hat aber Interesse bekundet, auch Instandhaltungsarbeiten an Geräten und Komponenten der Gripen C/D auszuführen. Das wird mit Schweden derzeit geprüft. Grundsätzlich sollen jedoch aus Wirtschaftlichkeitsgründen Duplizierungen und daraus resultierende Zusatzkosten vermieden werden.</p>
  • <p>Die Kampfflugzeuge Tiger F-5 werden so bald als möglich aus dem Verkehr gezogen.</p><p>Bis der Gripen E lieferbar ist, schlägt der Bundesrat eine Übergangslösung mit Mietflugzeugen vor. Heute bestehen bei der Schweizer Industrie rund 150 Arbeitsplätze, die für die Wartung der Tiger F-5 und ihrer Komponenten zuständig sind.</p><p>1. Wird mit Schweden über die Ausführung der Wartung dieser Mietflugzeuge und ihrer Komponenten verhandelt?</p><p>2. Welcher Anteil der Wartung wird in der Schweiz ausgeführt?</p>
  • Unterhalt der gemieteten Kampfflugzeuge Gripen C/D
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Überbrückungslösung umfasst die Einmietung von 8 Gripen C (Einsitzer) und 3 Gripen D (Doppelsitzer) der schwedischen Streitkräfte für fünf Jahre ab 2016. Der schwedische Staat bleibt Besitzer dieser Flugzeuge und kann deshalb auch Vorgaben für deren Betrieb und Instandhaltung machen. Die Wartung dieser Flugzeuge erfolgt aber in der Schweiz, ausgeführt durch die Schweizer Luftwaffe und die Schweizer Industrie. Die Instandhaltung (Reparatur) der einzelnen Geräte und Komponenten, wie beispielsweise Radar, Hydraulikzylinder oder Anzeigeinstrumente, erfolgt aus wirtschaftlichen Überlegungen nach den gleichen Prozessen und durch die gleichen Unternehmen, die für die schwedischen Streitkräfte zuständig sind.</p><p>Das ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen. Die Schweizer Industrie hat aber Interesse bekundet, auch Instandhaltungsarbeiten an Geräten und Komponenten der Gripen C/D auszuführen. Das wird mit Schweden derzeit geprüft. Grundsätzlich sollen jedoch aus Wirtschaftlichkeitsgründen Duplizierungen und daraus resultierende Zusatzkosten vermieden werden.</p>
    • <p>Die Kampfflugzeuge Tiger F-5 werden so bald als möglich aus dem Verkehr gezogen.</p><p>Bis der Gripen E lieferbar ist, schlägt der Bundesrat eine Übergangslösung mit Mietflugzeugen vor. Heute bestehen bei der Schweizer Industrie rund 150 Arbeitsplätze, die für die Wartung der Tiger F-5 und ihrer Komponenten zuständig sind.</p><p>1. Wird mit Schweden über die Ausführung der Wartung dieser Mietflugzeuge und ihrer Komponenten verhandelt?</p><p>2. Welcher Anteil der Wartung wird in der Schweiz ausgeführt?</p>
    • Unterhalt der gemieteten Kampfflugzeuge Gripen C/D

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