Dringliche Einsatzfahrten. Sollen nun Feuerwehr und Ambulanz beim Rotlicht anhalten?

ShortId
13.5424
Id
20135424
Updated
28.07.2023 07:20
Language
de
Title
Dringliche Einsatzfahrten. Sollen nun Feuerwehr und Ambulanz beim Rotlicht anhalten?
AdditionalIndexing
48;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Notfallmedizin
1
  • L04K01050514, Notfallmedizin
  • L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
Texts
  • <p>Im Merkblatt des UVEK zur Verwendung von Blaulicht steht, dass auf einen Sicherheitshalt an Kreuzungen verzichtet werden soll, um keine Zweifel über die Beanspruchung des Vortrittsrechts aufkommen zu lassen. Das Bundesgericht schreibt in einem Urteil vom 18. Juli 2013 (Unfall im Aargau), dass ein Sicherheitshalt möglich gewesen wäre. Das Urteil sorgt bei Blaulichtorganisationen für Unsicherheit.</p><p>Müssen die Blaulicht-Fahrzeugführer nun bei Einsätzen an Verzweigungen anhalten, um nicht verurteilt zu werden?</p>
  • Dringliche Einsatzfahrten. Sollen nun Feuerwehr und Ambulanz beim Rotlicht anhalten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Merkblatt des UVEK zur Verwendung von Blaulicht steht, dass auf einen Sicherheitshalt an Kreuzungen verzichtet werden soll, um keine Zweifel über die Beanspruchung des Vortrittsrechts aufkommen zu lassen. Das Bundesgericht schreibt in einem Urteil vom 18. Juli 2013 (Unfall im Aargau), dass ein Sicherheitshalt möglich gewesen wäre. Das Urteil sorgt bei Blaulichtorganisationen für Unsicherheit.</p><p>Müssen die Blaulicht-Fahrzeugführer nun bei Einsätzen an Verzweigungen anhalten, um nicht verurteilt zu werden?</p>
    • Dringliche Einsatzfahrten. Sollen nun Feuerwehr und Ambulanz beim Rotlicht anhalten?

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