Geheimdienste. Zusammenarbeit zwischen dem NDB und den USA

ShortId
13.5442
Id
20135442
Updated
28.07.2023 07:28
Language
de
Title
Geheimdienste. Zusammenarbeit zwischen dem NDB und den USA
AdditionalIndexing
09;Politik der Zusammenarbeit;Staatssouveränität;Nachrichtendienst;USA
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K03050305, USA
  • L04K05060203, Staatssouveränität
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
Texts
  • <p>Der Chef des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) hat anlässlich seines jüngsten Besuches bei allen Kontakten mit den amerikanischen Partnerdiensten den Fall Snowden angesprochen. Der NDB hat in seinen mündlichen Kontakten und Notenwechseln immer mit Nachdruck auf die gegenseitige Respektierung der nationalen Souveränität, Gesetzgebung sowie Landesinteressen hingewiesen. Sie fanden auch Niederschlag im abschliessenden Briefwechsel. </p><p>Der rechtliche Rahmen der Beschaffung wurde nicht thematisiert, da ein Nachrichtendienst in der Regel die Quelle und Beschaffungsart von Informationen nicht preisgibt. Der NDB selbst bearbeitet jedoch von ausländischen Diensten nur Daten, zu deren Bearbeitung er nach den schweizerischen Rechtsgrundlagen berechtigt ist.</p>
  • <p>Kürzlich hat ein Treffen zwischen dem US-amerikanischen und dem Schweizer Geheimdienst (vertreten durch Markus Seiler) in Washington stattgefunden.</p><p>1. Wurde bei diesem Anlass die Frage nach der Verletzung unserer Souveränität behandelt?</p><p>2. Wurde die Frage nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit gestellt?</p><p>3. Wie steht es mit der Frage, ob die Beschaffung der Informationen legal war?</p>
  • Geheimdienste. Zusammenarbeit zwischen dem NDB und den USA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Chef des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) hat anlässlich seines jüngsten Besuches bei allen Kontakten mit den amerikanischen Partnerdiensten den Fall Snowden angesprochen. Der NDB hat in seinen mündlichen Kontakten und Notenwechseln immer mit Nachdruck auf die gegenseitige Respektierung der nationalen Souveränität, Gesetzgebung sowie Landesinteressen hingewiesen. Sie fanden auch Niederschlag im abschliessenden Briefwechsel. </p><p>Der rechtliche Rahmen der Beschaffung wurde nicht thematisiert, da ein Nachrichtendienst in der Regel die Quelle und Beschaffungsart von Informationen nicht preisgibt. Der NDB selbst bearbeitet jedoch von ausländischen Diensten nur Daten, zu deren Bearbeitung er nach den schweizerischen Rechtsgrundlagen berechtigt ist.</p>
    • <p>Kürzlich hat ein Treffen zwischen dem US-amerikanischen und dem Schweizer Geheimdienst (vertreten durch Markus Seiler) in Washington stattgefunden.</p><p>1. Wurde bei diesem Anlass die Frage nach der Verletzung unserer Souveränität behandelt?</p><p>2. Wurde die Frage nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit gestellt?</p><p>3. Wie steht es mit der Frage, ob die Beschaffung der Informationen legal war?</p>
    • Geheimdienste. Zusammenarbeit zwischen dem NDB und den USA

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