Steuerabkommen Schweiz-Italien. Wo stehen wir? Warum wird Italien der Informationsaustausch zugestanden, ohne dass es Gegenrecht gewährt?

ShortId
13.5450
Id
20135450
Updated
28.07.2023 07:04
Language
de
Title
Steuerabkommen Schweiz-Italien. Wo stehen wir? Warum wird Italien der Informationsaustausch zugestanden, ohne dass es Gegenrecht gewährt?
AdditionalIndexing
15;24;Arbeitnehmerschutz;Steuerpolitik;Italien;Steuerübereinkommen;Tessin;Informationsaustausch
1
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K03010503, Italien
  • L05K0301010117, Tessin
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2013 mit dem Ziel, die Reputation und Integrität des Finanzplatzes Schweiz zu stärken, die Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beschlossen. Die Unterzeichnung bettet sich in die bundesrätliche Strategie eines integren Finanzplatzes ein. Die Verhandlungen mit Italien haben sich in den letzten Monaten im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel in Italien etwas verlangsamt. Nun zeichnet sich aber die Fortführung der Verhandlungen über die hängigen Steuer- und Finanzthemen ab.</p><p>Am 28. November 2013 haben die Schweiz und Italien in Rom die Verhandlungen über offene Steuerfragen fortgesetzt. Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, und Vieri Ceriani, Wirtschaftsberater des italienischen Finanzministers, haben vereinbart, ihren Regierungen möglichst rasch Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei haben sich die beiden Länder zur Prüfung folgender Fragen verpflichtet: Revision des Doppelbesteuerungsabkommens, Regulierung von Vermögenswerten nichtansässiger italienischer Steuerpflichtiger in der Schweiz, Lösung für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge, bestehende schwarze Listen, Marktzutritt, Vereinbarung über die Grenzgängerbesteuerung sowie Steuerfragen zur italienischen Enklave Campiones.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat das OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet.</p><p>- Wie wirkt sich dieses Übereinkommen auf die Steuerverhandlungen mit Italien aus?</p><p>- Warum wurde das Paket, das fünf als untrennbar erklärte Dossiers enthält und als eine Einheit bezeichnet wurde, zugunsten Italiens bereits aufgerissen?</p><p>- Wie wirkt sich das auf das Tessin aus?</p><p>- Warum wurde Italien der Informationsaustausch auf Gesuch hin zugestanden, wenn doch die Schweiz auf Italiens schwarzer Liste bleibt und die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens und der Vereinbarung über die Grenzgängerbesteuerung blockiert ist?</p><p>- Auf welcher Grundlage will man nun verhandeln?</p>
  • Steuerabkommen Schweiz-Italien. Wo stehen wir? Warum wird Italien der Informationsaustausch zugestanden, ohne dass es Gegenrecht gewährt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2013 mit dem Ziel, die Reputation und Integrität des Finanzplatzes Schweiz zu stärken, die Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beschlossen. Die Unterzeichnung bettet sich in die bundesrätliche Strategie eines integren Finanzplatzes ein. Die Verhandlungen mit Italien haben sich in den letzten Monaten im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel in Italien etwas verlangsamt. Nun zeichnet sich aber die Fortführung der Verhandlungen über die hängigen Steuer- und Finanzthemen ab.</p><p>Am 28. November 2013 haben die Schweiz und Italien in Rom die Verhandlungen über offene Steuerfragen fortgesetzt. Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, und Vieri Ceriani, Wirtschaftsberater des italienischen Finanzministers, haben vereinbart, ihren Regierungen möglichst rasch Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei haben sich die beiden Länder zur Prüfung folgender Fragen verpflichtet: Revision des Doppelbesteuerungsabkommens, Regulierung von Vermögenswerten nichtansässiger italienischer Steuerpflichtiger in der Schweiz, Lösung für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge, bestehende schwarze Listen, Marktzutritt, Vereinbarung über die Grenzgängerbesteuerung sowie Steuerfragen zur italienischen Enklave Campiones.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat das OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet.</p><p>- Wie wirkt sich dieses Übereinkommen auf die Steuerverhandlungen mit Italien aus?</p><p>- Warum wurde das Paket, das fünf als untrennbar erklärte Dossiers enthält und als eine Einheit bezeichnet wurde, zugunsten Italiens bereits aufgerissen?</p><p>- Wie wirkt sich das auf das Tessin aus?</p><p>- Warum wurde Italien der Informationsaustausch auf Gesuch hin zugestanden, wenn doch die Schweiz auf Italiens schwarzer Liste bleibt und die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens und der Vereinbarung über die Grenzgängerbesteuerung blockiert ist?</p><p>- Auf welcher Grundlage will man nun verhandeln?</p>
    • Steuerabkommen Schweiz-Italien. Wo stehen wir? Warum wird Italien der Informationsaustausch zugestanden, ohne dass es Gegenrecht gewährt?

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