Beschaffungsverfahren der Oberzolldirektion

ShortId
13.5465
Id
20135465
Updated
14.11.2025 07:30
Language
de
Title
Beschaffungsverfahren der Oberzolldirektion
AdditionalIndexing
24;2841;Zollkontrolle;Submissionswesen;Zollamt;tarifäres Handelshemmnis;Zoll;Tabak;Tabaksteuer
1
  • L05K1402020104, Tabak
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L04K11070108, Tabaksteuer
  • L06K070104040203, Zollkontrolle
  • L05K0701040301, Zoll
  • L05K0701020104, tarifäres Handelshemmnis
  • L05K0701040404, Zollamt
Texts
  • <p>1. Die Zollverwaltung ist bestrebt, wo immer möglich im operationellen Bereich Synergien zu nutzen und möglichst die an der Front vorhandenen Mittel einzusetzen. Im Bereich der Tabakbesteuerung sollen beispielsweise Betriebskontrollen bei den inländischen Herstellern schrittweise von der Oberzolldirektion an die Zollkreise ausgelagert oder Kontrollen von Vernichtungen mit Rückerstattung der Tabaksteuer vollständig dezentral abgewickelt werden. In diesen Fällen macht es Sinn, dass Mitarbeitende aus den betroffenen Zollkreisen die Kontrollen durchführen und sich nicht extra jemand von der Oberzolldirektion ans Domizil der Steuerpflichtigen begeben muss.</p><p>2./3. Die geplante Gesetzesänderung steht in keinem Zusammenhang mit einer Beschaffung, und es sind somit auch keine neuen Kontrollsysteme vorgesehen. Wie vorhin erwähnt, geht es lediglich darum, die nötige Flexibilität im Ressourceneinsatz für den Aufgabenvollzug zu erhalten.</p>
  • <p>Die Änderung des Tabaksteuergesetzes gäbe dem Bundesrat die Kompetenz, die Steuersätze für Zigaretten und Feinschnitttabak erhöhen zu dürfen. Weitere Fragen waren nicht Teil der Vernehmlassung.</p><p>1. Auf welche Tätigkeiten bezieht sich der Kommentar im Bericht zur Vernehmlassung, es brauche eine Gesetzesanpassung, damit die Zollverwaltung künftig "weitere Tätigkeiten dezentral durchführen" könne?</p><p>2. Welche Kontrollsysteme hat die Oberzolldirektion dafür beschafft?</p><p>3. Zu welchen Bedingungen?</p>
  • Beschaffungsverfahren der Oberzolldirektion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Zollverwaltung ist bestrebt, wo immer möglich im operationellen Bereich Synergien zu nutzen und möglichst die an der Front vorhandenen Mittel einzusetzen. Im Bereich der Tabakbesteuerung sollen beispielsweise Betriebskontrollen bei den inländischen Herstellern schrittweise von der Oberzolldirektion an die Zollkreise ausgelagert oder Kontrollen von Vernichtungen mit Rückerstattung der Tabaksteuer vollständig dezentral abgewickelt werden. In diesen Fällen macht es Sinn, dass Mitarbeitende aus den betroffenen Zollkreisen die Kontrollen durchführen und sich nicht extra jemand von der Oberzolldirektion ans Domizil der Steuerpflichtigen begeben muss.</p><p>2./3. Die geplante Gesetzesänderung steht in keinem Zusammenhang mit einer Beschaffung, und es sind somit auch keine neuen Kontrollsysteme vorgesehen. Wie vorhin erwähnt, geht es lediglich darum, die nötige Flexibilität im Ressourceneinsatz für den Aufgabenvollzug zu erhalten.</p>
    • <p>Die Änderung des Tabaksteuergesetzes gäbe dem Bundesrat die Kompetenz, die Steuersätze für Zigaretten und Feinschnitttabak erhöhen zu dürfen. Weitere Fragen waren nicht Teil der Vernehmlassung.</p><p>1. Auf welche Tätigkeiten bezieht sich der Kommentar im Bericht zur Vernehmlassung, es brauche eine Gesetzesanpassung, damit die Zollverwaltung künftig "weitere Tätigkeiten dezentral durchführen" könne?</p><p>2. Welche Kontrollsysteme hat die Oberzolldirektion dafür beschafft?</p><p>3. Zu welchen Bedingungen?</p>
    • Beschaffungsverfahren der Oberzolldirektion

Back to List