Bewilligungsprozess für die Stilllegung des Atomkraftwerkes Mühleberg
- ShortId
-
13.5475
- Id
-
20135475
- Updated
-
28.07.2023 07:15
- Language
-
de
- Title
-
Bewilligungsprozess für die Stilllegung des Atomkraftwerkes Mühleberg
- AdditionalIndexing
-
52;freie Schlagwörter: AKW Mühleberg;Kraftwerk;UVEK;Sanierung;Kernkraftwerk
- 1
-
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L03K170302, Kraftwerk
- L04K08020341, Sanierung
- L03K080407, UVEK
- Texts
-
- <p>Die Stilllegung einer Kernanlage ist - ebenso wie Bau und Betrieb - ein komplexes Vorhaben und daher gemäss Kernenergiegesetzgebung der Bewilligungspflicht unterstellt. Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen die einzelnen Schritte behördlich überwacht und dürfen erst nach Zustimmung durch die Sicherheitsbehörden ausgeführt werden. Die Bewilligung zur Stilllegung erteilt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, die Aufsicht über die Stilllegung hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi).</p><p>Die BKW AG muss ihren bestehenden Stilllegungsplan für das Kernkraftwerk Mühleberg im Rahmen der regelmässig zu aktualisierenden Stilllegungs-Kostenstudie überarbeiten. Das Ensi prüft diesen, was letztmals 2012 erfolgt ist.</p><p>Der Stilllegungsplan dient als Basis für die Erarbeitung des detaillierten Stilllegungsprojektes. Dieses Stilllegungsprojekt muss die BKW AG den Aufsichtsbehörden zur Prüfung vorlegen. Das Gesuch um Stilllegung mit dem Stilllegungsprojekt kann bereits mehrere Jahre vor geplanter endgültiger Ausserbetriebnahme eingereicht werden. Das Ensi wird ein Gutachten zum Stilllegungsprojekt verfassen, und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit nimmt zum Gutachten des Ensi Stellung. Auch die betroffenen Kantone werden zur Stellungnahme aufgefordert. Alsdann werden das Gesuch, das Stilllegungsprojekt, Gutachten und Stellungnahmen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer von dem Vorhaben betroffen ist, kann Einsprache erheben.</p><p>Mit der Stilllegungsverfügung entscheidet das UVEK über Stilllegungsprojekt und Einsprachen. Es werden die Stilllegungsarbeiten angeordnet, und es wird festgelegt, welche Arbeiten einer Freigabe der Aufsichtsbehörde bedürfen. Gegen die Stilllegungsverfügung steht der Beschwerdeweg bis vor Bundesgericht offen.</p><p>Von Gesuchseinreichung bis zur Rechtskraft der Stilllegungsverfügung ist mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen. Der Bundesrat erwartet daher, dass die BKW AG die Unterlagen zum Stilllegungsprojekt für das Kernkraftwerk Mühleberg frühzeitig einreicht, damit das Bewilligungsverfahren möglichst zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme rechtskräftig entschieden ist.</p>
- <p>Das Atomkraftwerk Mühleberg wird spätestens 2019 stillgelegt, je nach Auflagen und einer noch hängigen Volksabstimmung auch bereits früher, was in Anbetracht der Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung zwingend ist.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Welchem Zeitplan unterliegt der Bewilligungsprozess für die Stilllegung des Atomkraftwerks Mühleberg?</p><p>2. Wie werden die Betroffenen und die Öffentlichkeit in diesen Entscheidungsprozess mit einbezogen?</p>
- Bewilligungsprozess für die Stilllegung des Atomkraftwerkes Mühleberg
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Stilllegung einer Kernanlage ist - ebenso wie Bau und Betrieb - ein komplexes Vorhaben und daher gemäss Kernenergiegesetzgebung der Bewilligungspflicht unterstellt. Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen die einzelnen Schritte behördlich überwacht und dürfen erst nach Zustimmung durch die Sicherheitsbehörden ausgeführt werden. Die Bewilligung zur Stilllegung erteilt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, die Aufsicht über die Stilllegung hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi).</p><p>Die BKW AG muss ihren bestehenden Stilllegungsplan für das Kernkraftwerk Mühleberg im Rahmen der regelmässig zu aktualisierenden Stilllegungs-Kostenstudie überarbeiten. Das Ensi prüft diesen, was letztmals 2012 erfolgt ist.</p><p>Der Stilllegungsplan dient als Basis für die Erarbeitung des detaillierten Stilllegungsprojektes. Dieses Stilllegungsprojekt muss die BKW AG den Aufsichtsbehörden zur Prüfung vorlegen. Das Gesuch um Stilllegung mit dem Stilllegungsprojekt kann bereits mehrere Jahre vor geplanter endgültiger Ausserbetriebnahme eingereicht werden. Das Ensi wird ein Gutachten zum Stilllegungsprojekt verfassen, und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit nimmt zum Gutachten des Ensi Stellung. Auch die betroffenen Kantone werden zur Stellungnahme aufgefordert. Alsdann werden das Gesuch, das Stilllegungsprojekt, Gutachten und Stellungnahmen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer von dem Vorhaben betroffen ist, kann Einsprache erheben.</p><p>Mit der Stilllegungsverfügung entscheidet das UVEK über Stilllegungsprojekt und Einsprachen. Es werden die Stilllegungsarbeiten angeordnet, und es wird festgelegt, welche Arbeiten einer Freigabe der Aufsichtsbehörde bedürfen. Gegen die Stilllegungsverfügung steht der Beschwerdeweg bis vor Bundesgericht offen.</p><p>Von Gesuchseinreichung bis zur Rechtskraft der Stilllegungsverfügung ist mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen. Der Bundesrat erwartet daher, dass die BKW AG die Unterlagen zum Stilllegungsprojekt für das Kernkraftwerk Mühleberg frühzeitig einreicht, damit das Bewilligungsverfahren möglichst zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme rechtskräftig entschieden ist.</p>
- <p>Das Atomkraftwerk Mühleberg wird spätestens 2019 stillgelegt, je nach Auflagen und einer noch hängigen Volksabstimmung auch bereits früher, was in Anbetracht der Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung zwingend ist.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Welchem Zeitplan unterliegt der Bewilligungsprozess für die Stilllegung des Atomkraftwerks Mühleberg?</p><p>2. Wie werden die Betroffenen und die Öffentlichkeit in diesen Entscheidungsprozess mit einbezogen?</p>
- Bewilligungsprozess für die Stilllegung des Atomkraftwerkes Mühleberg
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