Sicherheit der Bevölkerung durch Massnahmen gegenüber den Atomkraftwerkbetreibern

ShortId
13.5476
Id
20135476
Updated
28.07.2023 07:11
Language
de
Title
Sicherheit der Bevölkerung durch Massnahmen gegenüber den Atomkraftwerkbetreibern
AdditionalIndexing
66;nuklearer Unfall;Bevölkerungsschutz;nukleare Sicherheit;Verhütung von Gefahren;Prognose;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
1
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
  • L03K040302, Bevölkerungsschutz
  • L05K1602010701, Prognose
Texts
  • <p>Das von der Kernenergiegesetzgebung zur Verfügung gestellte Instrumentarium ermöglicht eine wirkungsvolle Überprüfung und Überwachung der Sicherheit der Kernanlagen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) verfügt über weitreichende Aufsichtskompetenzen. Es ist befugt, alle zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen anzuordnen.</p><p>Es beaufsichtigt und beurteilt die Betriebsführung und den sicherheitsmässigen Zustand der Kernkraftwerke aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und des international anerkannten Standes von Wissenschaft und Technik. Stellt es Mängel fest, ordnet es die notwendigen Massnahmen zu deren Behebung an. Ist es der Auffassung, die gesetzlichen Minimalanforderungen für einen sicheren Betrieb seien nicht mehr erfüllt, kann es die vorläufige Ausserbetriebnahme des Werkes anordnen, bis die Mängel behoben sind.</p><p>Weiter kann es gegebenenfalls seine Verfügungen mit einer Strafandrohung versehen und einer allfälligen Beschwerde des Betreibers die aufschiebende Wirkung entziehen. Wenn der Bewilligungsinhaber Massnahmen, die vom Ensi verfügt wurden, nicht umsetzt, kann das Ensi beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Entzug der Betriebsbewilligung beantragen.</p>
  • <p>- Verfügt das Ensi über die rechtlichen Mittel, um gegenüber einem Betreiber die fristgerechte Umsetzung von Nachrüstungsmassnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im auslegungsüberschreitenden Bereich durchzusetzen?</p><p>- Verfügt das Ensi über die nötigen Rechtsgrundlagen, um den Betreibern namentlich die Ausserbetriebnahme der AKW oder eine andere wirksame Massnahme anzudrohen?</p><p>- Sollte das Ensi nicht über die entsprechenden Instrumente verfügen, verfügt das UVEK über solche rechtlichen Mittel?</p>
  • Sicherheit der Bevölkerung durch Massnahmen gegenüber den Atomkraftwerkbetreibern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das von der Kernenergiegesetzgebung zur Verfügung gestellte Instrumentarium ermöglicht eine wirkungsvolle Überprüfung und Überwachung der Sicherheit der Kernanlagen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) verfügt über weitreichende Aufsichtskompetenzen. Es ist befugt, alle zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen anzuordnen.</p><p>Es beaufsichtigt und beurteilt die Betriebsführung und den sicherheitsmässigen Zustand der Kernkraftwerke aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und des international anerkannten Standes von Wissenschaft und Technik. Stellt es Mängel fest, ordnet es die notwendigen Massnahmen zu deren Behebung an. Ist es der Auffassung, die gesetzlichen Minimalanforderungen für einen sicheren Betrieb seien nicht mehr erfüllt, kann es die vorläufige Ausserbetriebnahme des Werkes anordnen, bis die Mängel behoben sind.</p><p>Weiter kann es gegebenenfalls seine Verfügungen mit einer Strafandrohung versehen und einer allfälligen Beschwerde des Betreibers die aufschiebende Wirkung entziehen. Wenn der Bewilligungsinhaber Massnahmen, die vom Ensi verfügt wurden, nicht umsetzt, kann das Ensi beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Entzug der Betriebsbewilligung beantragen.</p>
    • <p>- Verfügt das Ensi über die rechtlichen Mittel, um gegenüber einem Betreiber die fristgerechte Umsetzung von Nachrüstungsmassnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im auslegungsüberschreitenden Bereich durchzusetzen?</p><p>- Verfügt das Ensi über die nötigen Rechtsgrundlagen, um den Betreibern namentlich die Ausserbetriebnahme der AKW oder eine andere wirksame Massnahme anzudrohen?</p><p>- Sollte das Ensi nicht über die entsprechenden Instrumente verfügen, verfügt das UVEK über solche rechtlichen Mittel?</p>
    • Sicherheit der Bevölkerung durch Massnahmen gegenüber den Atomkraftwerkbetreibern

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