Benachteiligung unserer KMU durch Swiss Finish von Basel III

ShortId
13.5489
Id
20135489
Updated
28.07.2023 07:12
Language
de
Title
Benachteiligung unserer KMU durch Swiss Finish von Basel III
AdditionalIndexing
24;15;Klein- und mittleres Unternehmen;Bankgeschäft;Bankrecht;Eigenkapital;Derivate
1
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L06K110902010101, Eigenkapital
  • L05K1106010202, Derivate
  • L03K110402, Bankgeschäft
Texts
  • <p>Über die konkreten Eigenmittelzuschläge in der zweiten Säule gibt es derzeit vonseiten der nationalen Aufsichtsbehörden in der EU noch keine offiziellen Stellungnahmen. Gemäss den uns vorliegenden und in der Fachpresse öffentlich zugänglichen Informationen erwarten wir, dass die beiden bedeutenden EU-Finanzplätze Deutschland und Grossbritannien die in der europäischen Capital Requirement Directive (CRD IV) vorgesehenen Ausnahmen bei der Kapitalunterlegung für bestimmte Derivatgeschäfte mit KMU durch Eigenkapitalaufschläge in der zweiten Säule faktisch wieder aufheben werden. Die Ausnahmen gemäss dieser Direktive entsprechen nicht den Basel-III-Mindeststandards. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die von der EU vorgenommenen Ausnahmen in der CRD IV bereits kritisiert; im Regulatory Consistency Assessment Programme wurde die EU für diesen Bereich als "non-compliant" beurteilt. Infolge dieser Kritik darf davon ausgegangen werden, dass noch weitere EU-Länder den Absichten von Deutschland und Grossbritannien folgen.</p>
  • <p>In welchen volkswirtschaftlich bedeutenden Ländern der EU werden die in der Umsetzung von Basel III geltenden Ausnahmen bei der Kapitalunterlegung für bestimmte Derivatgeschäfte mit KMU von den nationalen Behörden durch Eigenkapitalaufschläge in der zweiten Säule faktisch wieder aufgehoben?</p>
  • Benachteiligung unserer KMU durch Swiss Finish von Basel III
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Über die konkreten Eigenmittelzuschläge in der zweiten Säule gibt es derzeit vonseiten der nationalen Aufsichtsbehörden in der EU noch keine offiziellen Stellungnahmen. Gemäss den uns vorliegenden und in der Fachpresse öffentlich zugänglichen Informationen erwarten wir, dass die beiden bedeutenden EU-Finanzplätze Deutschland und Grossbritannien die in der europäischen Capital Requirement Directive (CRD IV) vorgesehenen Ausnahmen bei der Kapitalunterlegung für bestimmte Derivatgeschäfte mit KMU durch Eigenkapitalaufschläge in der zweiten Säule faktisch wieder aufheben werden. Die Ausnahmen gemäss dieser Direktive entsprechen nicht den Basel-III-Mindeststandards. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die von der EU vorgenommenen Ausnahmen in der CRD IV bereits kritisiert; im Regulatory Consistency Assessment Programme wurde die EU für diesen Bereich als "non-compliant" beurteilt. Infolge dieser Kritik darf davon ausgegangen werden, dass noch weitere EU-Länder den Absichten von Deutschland und Grossbritannien folgen.</p>
    • <p>In welchen volkswirtschaftlich bedeutenden Ländern der EU werden die in der Umsetzung von Basel III geltenden Ausnahmen bei der Kapitalunterlegung für bestimmte Derivatgeschäfte mit KMU von den nationalen Behörden durch Eigenkapitalaufschläge in der zweiten Säule faktisch wieder aufgehoben?</p>
    • Benachteiligung unserer KMU durch Swiss Finish von Basel III

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