Benachteiligung unserer KMU durch Swiss Finish von Basel III
- ShortId
-
13.5489
- Id
-
20135489
- Updated
-
28.07.2023 07:12
- Language
-
de
- Title
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Benachteiligung unserer KMU durch Swiss Finish von Basel III
- AdditionalIndexing
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24;15;Klein- und mittleres Unternehmen;Bankgeschäft;Bankrecht;Eigenkapital;Derivate
- 1
-
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L04K11040209, Bankrecht
- L06K110902010101, Eigenkapital
- L05K1106010202, Derivate
- L03K110402, Bankgeschäft
- Texts
-
- <p>Über die konkreten Eigenmittelzuschläge in der zweiten Säule gibt es derzeit vonseiten der nationalen Aufsichtsbehörden in der EU noch keine offiziellen Stellungnahmen. Gemäss den uns vorliegenden und in der Fachpresse öffentlich zugänglichen Informationen erwarten wir, dass die beiden bedeutenden EU-Finanzplätze Deutschland und Grossbritannien die in der europäischen Capital Requirement Directive (CRD IV) vorgesehenen Ausnahmen bei der Kapitalunterlegung für bestimmte Derivatgeschäfte mit KMU durch Eigenkapitalaufschläge in der zweiten Säule faktisch wieder aufheben werden. Die Ausnahmen gemäss dieser Direktive entsprechen nicht den Basel-III-Mindeststandards. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die von der EU vorgenommenen Ausnahmen in der CRD IV bereits kritisiert; im Regulatory Consistency Assessment Programme wurde die EU für diesen Bereich als "non-compliant" beurteilt. Infolge dieser Kritik darf davon ausgegangen werden, dass noch weitere EU-Länder den Absichten von Deutschland und Grossbritannien folgen.</p>
- <p>In welchen volkswirtschaftlich bedeutenden Ländern der EU werden die in der Umsetzung von Basel III geltenden Ausnahmen bei der Kapitalunterlegung für bestimmte Derivatgeschäfte mit KMU von den nationalen Behörden durch Eigenkapitalaufschläge in der zweiten Säule faktisch wieder aufgehoben?</p>
- Benachteiligung unserer KMU durch Swiss Finish von Basel III
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Über die konkreten Eigenmittelzuschläge in der zweiten Säule gibt es derzeit vonseiten der nationalen Aufsichtsbehörden in der EU noch keine offiziellen Stellungnahmen. Gemäss den uns vorliegenden und in der Fachpresse öffentlich zugänglichen Informationen erwarten wir, dass die beiden bedeutenden EU-Finanzplätze Deutschland und Grossbritannien die in der europäischen Capital Requirement Directive (CRD IV) vorgesehenen Ausnahmen bei der Kapitalunterlegung für bestimmte Derivatgeschäfte mit KMU durch Eigenkapitalaufschläge in der zweiten Säule faktisch wieder aufheben werden. Die Ausnahmen gemäss dieser Direktive entsprechen nicht den Basel-III-Mindeststandards. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die von der EU vorgenommenen Ausnahmen in der CRD IV bereits kritisiert; im Regulatory Consistency Assessment Programme wurde die EU für diesen Bereich als "non-compliant" beurteilt. Infolge dieser Kritik darf davon ausgegangen werden, dass noch weitere EU-Länder den Absichten von Deutschland und Grossbritannien folgen.</p>
- <p>In welchen volkswirtschaftlich bedeutenden Ländern der EU werden die in der Umsetzung von Basel III geltenden Ausnahmen bei der Kapitalunterlegung für bestimmte Derivatgeschäfte mit KMU von den nationalen Behörden durch Eigenkapitalaufschläge in der zweiten Säule faktisch wieder aufgehoben?</p>
- Benachteiligung unserer KMU durch Swiss Finish von Basel III
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