Homosexualität als Asylgrund. Wie weiter nach dem Entscheid des EuGH?

ShortId
13.5496
Id
20135496
Updated
28.07.2023 07:10
Language
de
Title
Homosexualität als Asylgrund. Wie weiter nach dem Entscheid des EuGH?
AdditionalIndexing
12;2811;Asylbewerber/in;Asylpolitik;sexuelle Diskriminierung;Kampf gegen die Diskriminierung;Asylverfahren;sexuelle Minderheit;Gerichtshof EU
1
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
  • L05K0502040802, sexuelle Minderheit
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K09030105, Gerichtshof EU
Texts
  • <p>Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Anerkennung von Homosexualität als Asylgrund ist wegweisend. Er hält fest, dass Homosexuellen nicht zuzumuten sei, die Homosexualität im Heimatland geheim zu halten. Riskieren sie bei offen gelebter Homosexualität eine Strafe, stellen sie gemäss EuGH eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechtes dar.</p><p>- Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dem Entscheid des EuGH?</p><p>- Nimmt das Bundesamt für Migration jetzt davon Abstand, Gesuche mit der Empfehlung zu diskretem Verhalten abzulehnen?</p>
  • Homosexualität als Asylgrund. Wie weiter nach dem Entscheid des EuGH?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Anerkennung von Homosexualität als Asylgrund ist wegweisend. Er hält fest, dass Homosexuellen nicht zuzumuten sei, die Homosexualität im Heimatland geheim zu halten. Riskieren sie bei offen gelebter Homosexualität eine Strafe, stellen sie gemäss EuGH eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechtes dar.</p><p>- Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dem Entscheid des EuGH?</p><p>- Nimmt das Bundesamt für Migration jetzt davon Abstand, Gesuche mit der Empfehlung zu diskretem Verhalten abzulehnen?</p>
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