Einschränkung der Personenfreizügigkeit. Antrag an den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU

ShortId
13.5507
Id
20135507
Updated
28.07.2023 07:02
Language
de
Title
Einschränkung der Personenfreizügigkeit. Antrag an den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU
AdditionalIndexing
10;15;2811;Wanderungsbewegungen;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Beziehungen Schweiz-EU;Einwanderung;freier Personenverkehr;Fremdarbeiter/in
1
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L02K0108, Wanderungsbewegungen
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat bislang keine ausserordentliche Einberufung des Gemischten Ausschusses verlangt. Er ist der Meinung, dass in der Schweiz bis anhin keine schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Probleme im Sinne des Abkommens eingetreten sind, welche die Einberufung eines ausserordentlichen Gemischten Ausschusses gerechtfertigt hätten.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens kann ein Vertragspartner bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen eine Zusammenkunft des Gemischten Ausschusses beantragen, um Abhilfemassnahmen zu beschliessen. Die massive Zuwanderung in die Schweiz wird von verschiedener Seite anerkannt.</p><p>- Hat der Bundesrat schon einmal die Einberufung des Gemischten Ausschusses verlangt?</p><p>- Falls nein, wurde dies im Bundesrat diskutiert, oder will man eine weitere Eskalation in Kauf nehmen?</p>
  • Einschränkung der Personenfreizügigkeit. Antrag an den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat bislang keine ausserordentliche Einberufung des Gemischten Ausschusses verlangt. Er ist der Meinung, dass in der Schweiz bis anhin keine schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Probleme im Sinne des Abkommens eingetreten sind, welche die Einberufung eines ausserordentlichen Gemischten Ausschusses gerechtfertigt hätten.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens kann ein Vertragspartner bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen eine Zusammenkunft des Gemischten Ausschusses beantragen, um Abhilfemassnahmen zu beschliessen. Die massive Zuwanderung in die Schweiz wird von verschiedener Seite anerkannt.</p><p>- Hat der Bundesrat schon einmal die Einberufung des Gemischten Ausschusses verlangt?</p><p>- Falls nein, wurde dies im Bundesrat diskutiert, oder will man eine weitere Eskalation in Kauf nehmen?</p>
    • Einschränkung der Personenfreizügigkeit. Antrag an den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU

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