Axpo Tegra. Ist der Weiterbetrieb nach 2014 gesichert?
- ShortId
-
13.5518
- Id
-
20135518
- Updated
-
28.07.2023 07:15
- Language
-
de
- Title
-
Axpo Tegra. Ist der Weiterbetrieb nach 2014 gesichert?
- AdditionalIndexing
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66;Bericht;Wettbewerbsbeschränkung;sanfte Energie;Subvention;Gleichbehandlung;Energieeinsparung;erneuerbare Energie
- 1
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- L03K170503, erneuerbare Energie
- L02K1705, sanfte Energie
- L05K1102030202, Subvention
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L03K020206, Bericht
- Texts
-
- <p>Die Axpo Tegra AG betreibt in Domat/Ems ein Holzheizkraftwerk, welches der Strom- und Wärmeproduktion dient. Dieses Holzheizkraftwerk produziert rund 100 Millionen Kilowattstunden pro Jahr und ist damit aktuell der grösste Bezüger von Fördergeldern aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die KEV verlangt energetische Mindestanforderungen hinsichtlich Wärmeabsatz bei Holzheizkraftwerken, also eine minimale Gesamtausnutzung des Energieträgers Holz. Holzheizkraftwerke zur reinen Stromerzeugung sind hinsichtlich der Ressourcenausnützung nicht sinnvoll. Diese Mindestanforderung kann gegenwärtig in Domat/Ems nicht erfüllt werden, da die angrenzende Sägerei als Wärmeabnehmer endgültig weggefallen ist.</p><p>1. Die Axpo Tegra AG beantragte bei der Swissgrid, gestützt auf eine Härteklausel in der Energieverordnung, dass das Holzheizkraftwerk auf voller Stromproduktion betrieben werden darf, ohne dass die Mindestanforderungen hinsichtlich Wärmeabsatz für eine angemessene Frist eingehalten werden müssen. Gestützt auf diesen Artikel hat Swissgrid der Axpo Tegra AG 2011 eine dreijährige Frist eingeräumt, in welcher die KEV weiterhin ausbezahlt wird. Nach Ablauf dieser Frist Ende 2014 müssen die Mindestanforderungen hinsichtlich Wärmeabsatz wieder eingehalten werden. 2015 wird also geprüft, ob die Mindestanforderungen wieder eingehalten werden; falls nicht, muss die Axpo Tegra AG ab 2015 die zu viel erhaltene Vergütung zurückbezahlen.</p><p>2. Ein Ausbau des Wärmenetzes wäre eine Massnahme, um die Mindestanforderungen wieder einhalten zu können. Die Axpo Tegra AG ist aber frei, mit welchen Massnahmen sie die Mindestanforderungen wieder einhalten will.</p><p>3. Die Axpo Tegra AG verfolgt derzeit verschiedene Projekte, um die Mindestanforderungen baldmöglichst wieder einzuhalten und den Weiterbetrieb zu sichern. Welches das geeignetste ist, liegt im Entscheidungsbereich der Axpo Tegra AG selber.</p>
- <p>Axpo Tegra erhält für das Biomasse-Werk in Domat/Ems KEV-Vergütungen von jährlich 21,6 Millionen Franken, obwohl die Wärme ungenügend genutzt wird und somit die Förderbedingungen nicht erfüllt sind.</p><p>1. Wie sieht die Übergangsregelung aus, welche Axpo Tegra von der nationalen Netzgesellschaft eingeräumt wurde?</p><p>2. Müssen Rückstellungen für den Aufbau des Wärmenetzes getätigt werden?</p><p>3. Sind andere Massnahmen vorgesehen, um nach Ablauf der Frist den Weiterbetrieb zu sichern?</p>
- Axpo Tegra. Ist der Weiterbetrieb nach 2014 gesichert?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Axpo Tegra AG betreibt in Domat/Ems ein Holzheizkraftwerk, welches der Strom- und Wärmeproduktion dient. Dieses Holzheizkraftwerk produziert rund 100 Millionen Kilowattstunden pro Jahr und ist damit aktuell der grösste Bezüger von Fördergeldern aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die KEV verlangt energetische Mindestanforderungen hinsichtlich Wärmeabsatz bei Holzheizkraftwerken, also eine minimale Gesamtausnutzung des Energieträgers Holz. Holzheizkraftwerke zur reinen Stromerzeugung sind hinsichtlich der Ressourcenausnützung nicht sinnvoll. Diese Mindestanforderung kann gegenwärtig in Domat/Ems nicht erfüllt werden, da die angrenzende Sägerei als Wärmeabnehmer endgültig weggefallen ist.</p><p>1. Die Axpo Tegra AG beantragte bei der Swissgrid, gestützt auf eine Härteklausel in der Energieverordnung, dass das Holzheizkraftwerk auf voller Stromproduktion betrieben werden darf, ohne dass die Mindestanforderungen hinsichtlich Wärmeabsatz für eine angemessene Frist eingehalten werden müssen. Gestützt auf diesen Artikel hat Swissgrid der Axpo Tegra AG 2011 eine dreijährige Frist eingeräumt, in welcher die KEV weiterhin ausbezahlt wird. Nach Ablauf dieser Frist Ende 2014 müssen die Mindestanforderungen hinsichtlich Wärmeabsatz wieder eingehalten werden. 2015 wird also geprüft, ob die Mindestanforderungen wieder eingehalten werden; falls nicht, muss die Axpo Tegra AG ab 2015 die zu viel erhaltene Vergütung zurückbezahlen.</p><p>2. Ein Ausbau des Wärmenetzes wäre eine Massnahme, um die Mindestanforderungen wieder einhalten zu können. Die Axpo Tegra AG ist aber frei, mit welchen Massnahmen sie die Mindestanforderungen wieder einhalten will.</p><p>3. Die Axpo Tegra AG verfolgt derzeit verschiedene Projekte, um die Mindestanforderungen baldmöglichst wieder einzuhalten und den Weiterbetrieb zu sichern. Welches das geeignetste ist, liegt im Entscheidungsbereich der Axpo Tegra AG selber.</p>
- <p>Axpo Tegra erhält für das Biomasse-Werk in Domat/Ems KEV-Vergütungen von jährlich 21,6 Millionen Franken, obwohl die Wärme ungenügend genutzt wird und somit die Förderbedingungen nicht erfüllt sind.</p><p>1. Wie sieht die Übergangsregelung aus, welche Axpo Tegra von der nationalen Netzgesellschaft eingeräumt wurde?</p><p>2. Müssen Rückstellungen für den Aufbau des Wärmenetzes getätigt werden?</p><p>3. Sind andere Massnahmen vorgesehen, um nach Ablauf der Frist den Weiterbetrieb zu sichern?</p>
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