Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Anfechtung der Doppelentschädigung
- ShortId
-
13.5520
- Id
-
20135520
- Updated
-
28.07.2023 07:11
- Language
-
de
- Title
-
Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Anfechtung der Doppelentschädigung
- AdditionalIndexing
-
24;Kostenrechnung;Verantwortung;Bankrecht;Steuerübereinkommen;USA;Bank;Haftung
- 1
-
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K03050305, USA
- L04K11040101, Bank
- L04K11040209, Bankrecht
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K05070202, Haftung
- L04K08020230, Verantwortung
- Texts
-
- <p>Die Vereinbarung sieht vor, dass Schweizer Banken kolossale Bussen bezahlen (20 bis 50 Prozent der Vermögen der US-Kundinnen und -Kunden, abgestuft über die letzten fünf Jahre).</p><p>Ausserdem nimmt sich das US-Justizdepartement auch die US-Kundinnen und -Kunden vor, die ihrerseits gebüsst und zivilrechtlich verfolgt werden. Die USA erhalten auf diese Weise eine doppelte Entschädigung.</p><p>Muss der Bundesrat nicht beim US-Justizdepartement intervenieren, damit die Bussen der Banken im Sinne eines "Kredits" für die Übermittlung der Kundennamen reduziert werden?</p>
- Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Anfechtung der Doppelentschädigung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Vereinbarung sieht vor, dass Schweizer Banken kolossale Bussen bezahlen (20 bis 50 Prozent der Vermögen der US-Kundinnen und -Kunden, abgestuft über die letzten fünf Jahre).</p><p>Ausserdem nimmt sich das US-Justizdepartement auch die US-Kundinnen und -Kunden vor, die ihrerseits gebüsst und zivilrechtlich verfolgt werden. Die USA erhalten auf diese Weise eine doppelte Entschädigung.</p><p>Muss der Bundesrat nicht beim US-Justizdepartement intervenieren, damit die Bussen der Banken im Sinne eines "Kredits" für die Übermittlung der Kundennamen reduziert werden?</p>
- Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Anfechtung der Doppelentschädigung
Back to List