Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Anfechtung der Doppelentschädigung

ShortId
13.5520
Id
20135520
Updated
28.07.2023 07:11
Language
de
Title
Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Anfechtung der Doppelentschädigung
AdditionalIndexing
24;Kostenrechnung;Verantwortung;Bankrecht;Steuerübereinkommen;USA;Bank;Haftung
1
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K03050305, USA
  • L04K11040101, Bank
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K05070202, Haftung
  • L04K08020230, Verantwortung
Texts
  • <p>Die Vereinbarung sieht vor, dass Schweizer Banken kolossale Bussen bezahlen (20 bis 50 Prozent der Vermögen der US-Kundinnen und -Kunden, abgestuft über die letzten fünf Jahre).</p><p>Ausserdem nimmt sich das US-Justizdepartement auch die US-Kundinnen und -Kunden vor, die ihrerseits gebüsst und zivilrechtlich verfolgt werden. Die USA erhalten auf diese Weise eine doppelte Entschädigung.</p><p>Muss der Bundesrat nicht beim US-Justizdepartement intervenieren, damit die Bussen der Banken im Sinne eines "Kredits" für die Übermittlung der Kundennamen reduziert werden?</p>
  • Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Anfechtung der Doppelentschädigung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vereinbarung sieht vor, dass Schweizer Banken kolossale Bussen bezahlen (20 bis 50 Prozent der Vermögen der US-Kundinnen und -Kunden, abgestuft über die letzten fünf Jahre).</p><p>Ausserdem nimmt sich das US-Justizdepartement auch die US-Kundinnen und -Kunden vor, die ihrerseits gebüsst und zivilrechtlich verfolgt werden. Die USA erhalten auf diese Weise eine doppelte Entschädigung.</p><p>Muss der Bundesrat nicht beim US-Justizdepartement intervenieren, damit die Bussen der Banken im Sinne eines "Kredits" für die Übermittlung der Kundennamen reduziert werden?</p>
    • Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Anfechtung der Doppelentschädigung

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