Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Schutz von Dritten und Bankangestellten

ShortId
13.5522
Id
20135522
Updated
28.07.2023 07:11
Language
de
Title
Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Schutz von Dritten und Bankangestellten
AdditionalIndexing
24;Bankgeheimnis;Bankgeschäft;Datenübertragung;Datenschutz;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Informationsaustausch;USA;Bank
1
  • L04K11040101, Bank
  • L04K03050305, USA
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Texts
  • <p>Mit Paragraf II.D.2 des Programms fordert das US-Justizdepartement detaillierte Listen mit den Namen aller Beteiligten, die mehr oder weniger eng mit US-Kundinnen und -Kunden zu tun hatten.</p><p>Nun, da bereits Zehntausende Namen ans US-Justizdepartement übermittelt wurden, sollen den USA nochmals Tausende Namen - und erst noch Namen von Bankangestellten - genannt werden.</p><p>Fürchtet der Bundesrat nicht, dass eine Teilnahme am Programm zahlreiche bei einer Bank arbeitende Schweizer Bürgerinnen und Bürger der Gefahr aussetzt, später rechtlich verfolgt zu werden?</p>
  • Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Schutz von Dritten und Bankangestellten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Paragraf II.D.2 des Programms fordert das US-Justizdepartement detaillierte Listen mit den Namen aller Beteiligten, die mehr oder weniger eng mit US-Kundinnen und -Kunden zu tun hatten.</p><p>Nun, da bereits Zehntausende Namen ans US-Justizdepartement übermittelt wurden, sollen den USA nochmals Tausende Namen - und erst noch Namen von Bankangestellten - genannt werden.</p><p>Fürchtet der Bundesrat nicht, dass eine Teilnahme am Programm zahlreiche bei einer Bank arbeitende Schweizer Bürgerinnen und Bürger der Gefahr aussetzt, später rechtlich verfolgt zu werden?</p>
    • Vereinbarung vom 29. August 2013 zwischen der Schweiz und den USA. Schutz von Dritten und Bankangestellten

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