Fahrausweiskontrollen in Pendlerzügen

ShortId
13.5531
Id
20135531
Updated
28.07.2023 07:06
Language
de
Title
Fahrausweiskontrollen in Pendlerzügen
AdditionalIndexing
48;Kontrolle;Pendlerverkehr;Schienenfahrzeug;regionaler Verkehr
1
  • L04K18010216, Pendlerverkehr
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K18030208, Schienenfahrzeug
Texts
  • <p>Die SBB unterscheiden beim Personenverkehr zwischen Fernverkehr und Regionalverkehr. "Pendlerzüge" sind in diesem Sinne keine eigene Kategorie.</p><p>Im Regionalverkehr handelt es sich in der Regel um eher kürzere Strecken mit ortskundiger Kundschaft. Daraus resultiert, dass die Servicefunktion des Zugpersonals weniger zentral ist und die Sicherung der Einnahmen über Stichproben ausreicht. Dies führte die SBB bereits vor einigen Jahren dazu, darauf zu verzichten, diese Züge permanent durch Zugpersonal begleiten zu lassen und ständige Billettkontrollen durchzuführen.</p><p>Im Fernverkehr hingegen steht aufgrund der Durchmischung der Kundschaft neben der Sicherung der Einnahmen auf eher längeren Strecken auch die Servicefunktion des Zugpersonals im Vordergrund. Im Zuge der Fahrausweiskontrollen stehen die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter den Fahrgästen für Auskünfte zur Verfügung und verkaufen Fahrausweise für den Anschlusszug oder einen Streckenwechsel. Vor der Reise besteht zudem die Möglichkeit, beim Zugbegleiter ein Perronbillett zu lösen. Die Kundinnen und Kunden der SBB schätzen diese Begleitung durch Zugpersonal und akzeptieren die Pflicht zur Vorweisung der Fahrausweise.</p>
  • <p>In den S-Bahnen haben sich die Stichprobenkontrollen sehr beliebt gemacht.</p><p>Dagegen müssen in den Fernpendlerzügen Tag für Tag die arbeitenden Fahrgäste ihr GA häufig dem gleichen Kondukteur vorweisen.</p><p>Wäre es nicht auch auf diesen Fernpendlerzügen angebracht, mit Stichproben die Fahrgäste zu kontrollieren?</p>
  • Fahrausweiskontrollen in Pendlerzügen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SBB unterscheiden beim Personenverkehr zwischen Fernverkehr und Regionalverkehr. "Pendlerzüge" sind in diesem Sinne keine eigene Kategorie.</p><p>Im Regionalverkehr handelt es sich in der Regel um eher kürzere Strecken mit ortskundiger Kundschaft. Daraus resultiert, dass die Servicefunktion des Zugpersonals weniger zentral ist und die Sicherung der Einnahmen über Stichproben ausreicht. Dies führte die SBB bereits vor einigen Jahren dazu, darauf zu verzichten, diese Züge permanent durch Zugpersonal begleiten zu lassen und ständige Billettkontrollen durchzuführen.</p><p>Im Fernverkehr hingegen steht aufgrund der Durchmischung der Kundschaft neben der Sicherung der Einnahmen auf eher längeren Strecken auch die Servicefunktion des Zugpersonals im Vordergrund. Im Zuge der Fahrausweiskontrollen stehen die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter den Fahrgästen für Auskünfte zur Verfügung und verkaufen Fahrausweise für den Anschlusszug oder einen Streckenwechsel. Vor der Reise besteht zudem die Möglichkeit, beim Zugbegleiter ein Perronbillett zu lösen. Die Kundinnen und Kunden der SBB schätzen diese Begleitung durch Zugpersonal und akzeptieren die Pflicht zur Vorweisung der Fahrausweise.</p>
    • <p>In den S-Bahnen haben sich die Stichprobenkontrollen sehr beliebt gemacht.</p><p>Dagegen müssen in den Fernpendlerzügen Tag für Tag die arbeitenden Fahrgäste ihr GA häufig dem gleichen Kondukteur vorweisen.</p><p>Wäre es nicht auch auf diesen Fernpendlerzügen angebracht, mit Stichproben die Fahrgäste zu kontrollieren?</p>
    • Fahrausweiskontrollen in Pendlerzügen

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