Grenzgängerbesteuerung. Respektierung der Gepflogenheiten und der geltenden zwischenstaatlichen Abkommen

ShortId
13.5558
Id
20135558
Updated
28.07.2023 07:15
Language
de
Title
Grenzgängerbesteuerung. Respektierung der Gepflogenheiten und der geltenden zwischenstaatlichen Abkommen
AdditionalIndexing
24;15;Steuererhöhung;Grenzgänger/in;Quellensteuer;bilaterales Abkommen;Steuerveranlagung;Steuerübereinkommen;Frankreich
1
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L04K11070301, Steuerveranlagung
  • L04K11070208, Quellensteuer
  • L04K03010106, Frankreich
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K11070309, Steuererhöhung
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
Texts
  • <p>Die finanzielle Entschädigung von 4,5 Prozent auf der Bruttolohnsumme wird jährlich überwiesen und anhand der aufgelaufenen Bruttolohnsumme des Vorjahres berechnet. Im Jahr 2013 ist die finanzielle Entschädigung für 2012 in der Tat noch nicht eingetroffen. Gemäss den dem Eidgenösssischen Finanzdepartement zur Verfügung stehenden Informationen wurde der Zahlungsauftrag jedoch vor Kurzem durch die zuständige französische Behörde erteilt, und man kann erwarten, dass die Zahlung bald eintreffen wird. Die französische finanzielle Entschädigung für 2012 beträgt rund 276 Millionen Franken. An die Einhaltung des Fälligkeitsdatums der Zahlung vom 30. Juni wurde die französische Seite mehrmals erinnert.</p><p>Auf dem fraglichen Brief steht die von Maschine geschriebene Begrüssungsformel "Madame la conseillère fédérale". Von Hand wurde der Vorname hinzugefügt, wie es üblicherweise gemacht wird, wenn sich Minister persönlich kennen. Den formellen Voraussetzungen an den Austausch zwischen Ministern wurde vollumfänglich Genüge getan.</p>
  • <p>Es scheint, als ob Frankreich den den Kantonen geschuldeten Teil der Steuern von Grenzgängerinnen und Grenzgängern nicht mehr zurückerstattet.</p><p>- Trifft es zu, dass der Rückstand über ein Jahr beträgt und sich die Beträge insgesamt auf mehr als 500 Millionen Franken belaufen?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat als Hüter einer guten Umsetzung der internationalen Abkommen zu tun, damit die Rechte der betroffenen Kantone respektiert werden?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, Frankreich daran zu erinnern, dass die Korrespondenz von Staat zu Staat zu erfolgen hat und nicht zwischen "Cher Pierre" und "Chère Eveline"?</p>
  • Grenzgängerbesteuerung. Respektierung der Gepflogenheiten und der geltenden zwischenstaatlichen Abkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die finanzielle Entschädigung von 4,5 Prozent auf der Bruttolohnsumme wird jährlich überwiesen und anhand der aufgelaufenen Bruttolohnsumme des Vorjahres berechnet. Im Jahr 2013 ist die finanzielle Entschädigung für 2012 in der Tat noch nicht eingetroffen. Gemäss den dem Eidgenösssischen Finanzdepartement zur Verfügung stehenden Informationen wurde der Zahlungsauftrag jedoch vor Kurzem durch die zuständige französische Behörde erteilt, und man kann erwarten, dass die Zahlung bald eintreffen wird. Die französische finanzielle Entschädigung für 2012 beträgt rund 276 Millionen Franken. An die Einhaltung des Fälligkeitsdatums der Zahlung vom 30. Juni wurde die französische Seite mehrmals erinnert.</p><p>Auf dem fraglichen Brief steht die von Maschine geschriebene Begrüssungsformel "Madame la conseillère fédérale". Von Hand wurde der Vorname hinzugefügt, wie es üblicherweise gemacht wird, wenn sich Minister persönlich kennen. Den formellen Voraussetzungen an den Austausch zwischen Ministern wurde vollumfänglich Genüge getan.</p>
    • <p>Es scheint, als ob Frankreich den den Kantonen geschuldeten Teil der Steuern von Grenzgängerinnen und Grenzgängern nicht mehr zurückerstattet.</p><p>- Trifft es zu, dass der Rückstand über ein Jahr beträgt und sich die Beträge insgesamt auf mehr als 500 Millionen Franken belaufen?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat als Hüter einer guten Umsetzung der internationalen Abkommen zu tun, damit die Rechte der betroffenen Kantone respektiert werden?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, Frankreich daran zu erinnern, dass die Korrespondenz von Staat zu Staat zu erfolgen hat und nicht zwischen "Cher Pierre" und "Chère Eveline"?</p>
    • Grenzgängerbesteuerung. Respektierung der Gepflogenheiten und der geltenden zwischenstaatlichen Abkommen

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