Steuern von französischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Wann erhalten die Gemeinden 2013 ihren Teil?

ShortId
13.5575
Id
20135575
Updated
28.07.2023 07:17
Language
de
Title
Steuern von französischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Wann erhalten die Gemeinden 2013 ihren Teil?
AdditionalIndexing
24;15;Steuererhöhung;Grenzgänger/in;Quellensteuer;bilaterales Abkommen;Steuerveranlagung;Steuerübereinkommen;Frankreich
1
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L04K11070301, Steuerveranlagung
  • L04K11070208, Quellensteuer
  • L04K03010106, Frankreich
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K11070309, Steuererhöhung
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
Texts
  • <p>Die finanzielle Entschädigung von 4,5 Prozent auf der Bruttolohnsumme wird jährlich überwiesen und anhand der aufgelaufenen Bruttolohnsumme des Vorjahres berechnet. Die finanzielle Entschädigung für 2012 ist in der Tat noch nicht eingetroffen. Gemäss den dem Eidgenössischen Finanzdepartement zur Verfügung stehenden Informationen wurde der Zahlungsauftrag jedoch vor Kurzem durch die zuständige französische Behörde erteilt, und man kann erwarten, dass die Zahlung bald eintreffen wird. Die französische finanzielle Entschädigung für 2012 beträgt rund 276 Millionen Franken. Sobald das Geld eintrifft, wird es unverzüglich den Kantonen ausbezahlt werden, die dann für die Weiterleitung an die Gemeinden zuständig sind.</p>
  • <p>Normalerweise erhalten die Gemeinden des Kantons Jura ihren Teil der Steuern von französischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern im Oktober, selten später. Dieses Jahr haben sie jedoch noch nichts erhalten. Nach unseren Informationen wird die von Frankreich an die betroffenen Kantone (mit Ausnahme von Genf) insgesamt rückzuerstattende Summe an den Bund gezahlt, der sich dann um die Verteilung an die Kantone kümmert.</p><p>Kann der Bundesrat etwas zum Stand dieses Dossiers sagen?</p>
  • Steuern von französischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Wann erhalten die Gemeinden 2013 ihren Teil?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die finanzielle Entschädigung von 4,5 Prozent auf der Bruttolohnsumme wird jährlich überwiesen und anhand der aufgelaufenen Bruttolohnsumme des Vorjahres berechnet. Die finanzielle Entschädigung für 2012 ist in der Tat noch nicht eingetroffen. Gemäss den dem Eidgenössischen Finanzdepartement zur Verfügung stehenden Informationen wurde der Zahlungsauftrag jedoch vor Kurzem durch die zuständige französische Behörde erteilt, und man kann erwarten, dass die Zahlung bald eintreffen wird. Die französische finanzielle Entschädigung für 2012 beträgt rund 276 Millionen Franken. Sobald das Geld eintrifft, wird es unverzüglich den Kantonen ausbezahlt werden, die dann für die Weiterleitung an die Gemeinden zuständig sind.</p>
    • <p>Normalerweise erhalten die Gemeinden des Kantons Jura ihren Teil der Steuern von französischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern im Oktober, selten später. Dieses Jahr haben sie jedoch noch nichts erhalten. Nach unseren Informationen wird die von Frankreich an die betroffenen Kantone (mit Ausnahme von Genf) insgesamt rückzuerstattende Summe an den Bund gezahlt, der sich dann um die Verteilung an die Kantone kümmert.</p><p>Kann der Bundesrat etwas zum Stand dieses Dossiers sagen?</p>
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