Grenzgängerbesteuerung und Steuerverhandlungen mit Frankreich
- ShortId
-
13.5580
- Id
-
20135580
- Updated
-
28.07.2023 07:09
- Language
-
de
- Title
-
Grenzgängerbesteuerung und Steuerverhandlungen mit Frankreich
- AdditionalIndexing
-
24;15;Steuererhöhung;Grenzgänger/in;Quellensteuer;bilaterales Abkommen;Steuerveranlagung;Steuerübereinkommen;Frankreich
- 1
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- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- L04K11070208, Quellensteuer
- L04K03010106, Frankreich
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K11070309, Steuererhöhung
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- Texts
-
- <p>Die Vereinbarung vom 11. April 1983 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura, und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte der Grenzgänger verlangt, dass ein Grenzgänger grundsätzlich jeden Tag an seinen Wohnort zurückkehren muss. Das vom Kanton Waadt angewandte Kriterium des Arbeitsweges von 1,5 Stunden beruht auf der Annahme, dass ein solcher Arbeitsweg unter Berücksichtigung der nötigen Zeit, der Kosten sowie der damit verbundenen Ermüdung machbar ist. Jene Personen, welche wegen eines längeren Arbeitswegs nicht unter diese Praxis fallen, können die effektiv entstandenen Kosten im Rahmen eines Verständigungsverfahrens geltend machen.</p><p>Die vom Kanton Waadt verfolgte Praxis wird derzeit im Rahmen von Verständigungsgesprächen zwischen den zuständigen Behörden in der Schweiz und Frankreich überprüft. Das Ergebnis wird vermutlich auch den übrigen betroffenen Grenzkantonen vorgelegt werden.</p><p>Betreffend die französische Ausgleichszahlung für das Jahr 2012 erwarten wir aufgrund erhaltener französischer Zusicherung das baldige Eintreffen.</p>
- <p>Die Kantone überdenken die Art, wie sie die französischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger besteuern. Der Kanton Waadt hat sich für die Quellensteuer entschieden, wenn der Arbeitsweg länger als eineinhalb Stunden ist.</p><p>- Wie wurde diese Regel festgelegt, und kann sie auch in anderen Kantonen angewendet werden?</p><p>Bei den übrigen Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhebt Frankreich die Steuern, es ist aber in grossem Rückstand mit den Zahlungen an die Kantone.</p><p>- Wurde dieses Problem im Rahmen der Steuerverhandlungen angesprochen?</p>
- Grenzgängerbesteuerung und Steuerverhandlungen mit Frankreich
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Vereinbarung vom 11. April 1983 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura, und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte der Grenzgänger verlangt, dass ein Grenzgänger grundsätzlich jeden Tag an seinen Wohnort zurückkehren muss. Das vom Kanton Waadt angewandte Kriterium des Arbeitsweges von 1,5 Stunden beruht auf der Annahme, dass ein solcher Arbeitsweg unter Berücksichtigung der nötigen Zeit, der Kosten sowie der damit verbundenen Ermüdung machbar ist. Jene Personen, welche wegen eines längeren Arbeitswegs nicht unter diese Praxis fallen, können die effektiv entstandenen Kosten im Rahmen eines Verständigungsverfahrens geltend machen.</p><p>Die vom Kanton Waadt verfolgte Praxis wird derzeit im Rahmen von Verständigungsgesprächen zwischen den zuständigen Behörden in der Schweiz und Frankreich überprüft. Das Ergebnis wird vermutlich auch den übrigen betroffenen Grenzkantonen vorgelegt werden.</p><p>Betreffend die französische Ausgleichszahlung für das Jahr 2012 erwarten wir aufgrund erhaltener französischer Zusicherung das baldige Eintreffen.</p>
- <p>Die Kantone überdenken die Art, wie sie die französischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger besteuern. Der Kanton Waadt hat sich für die Quellensteuer entschieden, wenn der Arbeitsweg länger als eineinhalb Stunden ist.</p><p>- Wie wurde diese Regel festgelegt, und kann sie auch in anderen Kantonen angewendet werden?</p><p>Bei den übrigen Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhebt Frankreich die Steuern, es ist aber in grossem Rückstand mit den Zahlungen an die Kantone.</p><p>- Wurde dieses Problem im Rahmen der Steuerverhandlungen angesprochen?</p>
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