Nichteinhaltung des Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung durch Frankreich
- ShortId
-
13.5581
- Id
-
20135581
- Updated
-
28.07.2023 07:09
- Language
-
de
- Title
-
Nichteinhaltung des Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung durch Frankreich
- AdditionalIndexing
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24;15;Steuererhöhung;Grenzgänger/in;Quellensteuer;bilaterales Abkommen;Steuerveranlagung;Steuerübereinkommen;Frankreich
- 1
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- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- L04K11070208, Quellensteuer
- L04K03010106, Frankreich
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K11070309, Steuererhöhung
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- Texts
-
- <p>Die finanzielle Entschädigung von 4,5 Prozent auf der Bruttolohnsumme wird jährlich überwiesen und anhand der aufgelaufenen Bruttolohnsumme des Vorjahres berechnet. Im Jahr 2013 ist die finanzielle Entschädigung für 2012 in der Tat noch nicht eingetroffen. Gemäss den dem Eidgenössischen Finanzdepartement zur Verfügung stehenden Informationen wurde der Zahlungsauftrag jedoch vor Kurzem durch die zuständige französische Behörde erteilt, und man kann erwarten, dass die Zahlung bald eintreffen wird. Die französische finanzielle Entschädigung für 2012 beträgt rund 276 Millionen Franken. An die Einhaltung des Fälligkeitsdatums der Zahlung vom 30. Juni wurde die französische Seite mehrmals erinnert.</p>
- <p>Das Abkommen zwischen dem Bundesrat und der französischen Regierung über die Grenzgängerbesteuerung sieht vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einkommen in Frankreich versteuern. Im Gegenzug können die Kantone, in denen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten, Ausgleichszahlungen in der Höhe von 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme geltend machen.</p><p>Die von Frankreich geschuldeten Ausgleichszahlungen für das Jahr 2012 wurden den betroffenen Kantonen noch nicht ausgezahlt.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit Frankreich seinen Verpflichtungen nachkommt?</p>
- Nichteinhaltung des Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung durch Frankreich
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die finanzielle Entschädigung von 4,5 Prozent auf der Bruttolohnsumme wird jährlich überwiesen und anhand der aufgelaufenen Bruttolohnsumme des Vorjahres berechnet. Im Jahr 2013 ist die finanzielle Entschädigung für 2012 in der Tat noch nicht eingetroffen. Gemäss den dem Eidgenössischen Finanzdepartement zur Verfügung stehenden Informationen wurde der Zahlungsauftrag jedoch vor Kurzem durch die zuständige französische Behörde erteilt, und man kann erwarten, dass die Zahlung bald eintreffen wird. Die französische finanzielle Entschädigung für 2012 beträgt rund 276 Millionen Franken. An die Einhaltung des Fälligkeitsdatums der Zahlung vom 30. Juni wurde die französische Seite mehrmals erinnert.</p>
- <p>Das Abkommen zwischen dem Bundesrat und der französischen Regierung über die Grenzgängerbesteuerung sieht vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einkommen in Frankreich versteuern. Im Gegenzug können die Kantone, in denen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten, Ausgleichszahlungen in der Höhe von 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme geltend machen.</p><p>Die von Frankreich geschuldeten Ausgleichszahlungen für das Jahr 2012 wurden den betroffenen Kantonen noch nicht ausgezahlt.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit Frankreich seinen Verpflichtungen nachkommt?</p>
- Nichteinhaltung des Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung durch Frankreich
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