Banken. Regularisierung der Vergangenheit mit den USA
- ShortId
-
13.5585
- Id
-
20135585
- Updated
-
28.07.2023 07:14
- Language
-
de
- Title
-
Banken. Regularisierung der Vergangenheit mit den USA
- AdditionalIndexing
-
24;Kostenrechnung;Verantwortung;Bankrecht;Steuerübereinkommen;USA;Bank;Haftung
- 1
-
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K03050305, USA
- L04K11040101, Bank
- L04K11040209, Bankrecht
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K05070202, Haftung
- L04K08020230, Verantwortung
- Texts
-
- <p>1. Der IRS war in die Verhandlungen mit dem Department of Justice einbezogen. Es entspricht einem gemeinsamen Verständnis, dass die aus dem Programm resultierende Bereinigung auch für den IRS gilt. Dies ist auch im Statement des Acting Commissioner Daniel Werfel vom 29. August 2013 festgehalten, das wie folgt lautet: "On behalf of the IRS, I extend my appreciation to both the Justice Department and the Swiss government for developing a way forward that provides the United States with information that will be critical to the enforcement of our tax laws and will bring closure for Swiss banks that meet the requirements of the program."</p><p>Der Bundesrat hat keine Gründe, die Einhaltung dieser politischen Zusicherung anzuzweifeln. Die SEC hingegen war nicht Partei der Verhandlungen. Aufsichtsrechtliche Fragen wie auch andere, nichtsteuerliche Straftaten waren nicht Gegenstand der Gespräche.</p><p>Die Auslegung des Programms liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Department of Justice. Es liegt an den Banken, ihre Position zu einzelnen offenen Fragen gemeinsam zu definieren und diese gegenüber dem Department of Justice zu vertreten.</p><p>2. Das US-Programm ist ein Programm des Department of Justice. Das Department of Justice kann, sofern das Programm nicht effizient umgesetzt werden kann, dieses zurückziehen und neue Strafuntersuchungen gegen Schweizer Banken einleiten. Eine Suspendierung des Programms ist nicht vorgesehen. Die Teilnahme der Banken am Programm ist freiwillig. Es ist an den Banken, in eigener Verantwortung zu beurteilen, ob und in welcher Weise sie mit den US-Behörden kooperieren wollen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das US-Programm den Banken die Chance bietet, ihre Vergangenheit im Rahmen des Schweizer Rechts zu regeln. Der Bundesrat ermutigt die Banken weiter, ihre Teilnahme am Programm ernsthaft zu erwägen und ihre diesbezüglichen Entscheide fristgerecht zu treffen. Eine Lösung ausserhalb des Programms ist mit unabsehbaren hohen Risiken verbunden. Die Finma ist unabhängig und agiert selbstständig im Rahmen ihrer Aufsichtskompetenzen.</p>
- <p>Zum einseitig erlassenen Programm des US-Justizdepartementes, das vom Bundesrat unterstützt wird, stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat die starken Divergenzen zwischen seiner Ankündigung vom 30. August und dem Programm, das weder die US-Steuerbehörde noch die US-Börsenaufsichtsbehörde, noch das US-Justizdepartement - gemäss der neuesten Mitteilung aus den USA - zu etwas verpflichtet?</p><p>Diese Behörden massen sich nämlich an, alle Schweizer Banken, die am Programm teilnehmen, und ihre Mitarbeitenden auch später noch rechtlich zu verfolgen.</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat die Banken zu schützen, die in gutem Glauben nicht am Programm der US-Behörden teilnehmen, und welchen Rahmen wird er zu diesem Zweck der Finma stecken?</p>
- Banken. Regularisierung der Vergangenheit mit den USA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der IRS war in die Verhandlungen mit dem Department of Justice einbezogen. Es entspricht einem gemeinsamen Verständnis, dass die aus dem Programm resultierende Bereinigung auch für den IRS gilt. Dies ist auch im Statement des Acting Commissioner Daniel Werfel vom 29. August 2013 festgehalten, das wie folgt lautet: "On behalf of the IRS, I extend my appreciation to both the Justice Department and the Swiss government for developing a way forward that provides the United States with information that will be critical to the enforcement of our tax laws and will bring closure for Swiss banks that meet the requirements of the program."</p><p>Der Bundesrat hat keine Gründe, die Einhaltung dieser politischen Zusicherung anzuzweifeln. Die SEC hingegen war nicht Partei der Verhandlungen. Aufsichtsrechtliche Fragen wie auch andere, nichtsteuerliche Straftaten waren nicht Gegenstand der Gespräche.</p><p>Die Auslegung des Programms liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Department of Justice. Es liegt an den Banken, ihre Position zu einzelnen offenen Fragen gemeinsam zu definieren und diese gegenüber dem Department of Justice zu vertreten.</p><p>2. Das US-Programm ist ein Programm des Department of Justice. Das Department of Justice kann, sofern das Programm nicht effizient umgesetzt werden kann, dieses zurückziehen und neue Strafuntersuchungen gegen Schweizer Banken einleiten. Eine Suspendierung des Programms ist nicht vorgesehen. Die Teilnahme der Banken am Programm ist freiwillig. Es ist an den Banken, in eigener Verantwortung zu beurteilen, ob und in welcher Weise sie mit den US-Behörden kooperieren wollen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das US-Programm den Banken die Chance bietet, ihre Vergangenheit im Rahmen des Schweizer Rechts zu regeln. Der Bundesrat ermutigt die Banken weiter, ihre Teilnahme am Programm ernsthaft zu erwägen und ihre diesbezüglichen Entscheide fristgerecht zu treffen. Eine Lösung ausserhalb des Programms ist mit unabsehbaren hohen Risiken verbunden. Die Finma ist unabhängig und agiert selbstständig im Rahmen ihrer Aufsichtskompetenzen.</p>
- <p>Zum einseitig erlassenen Programm des US-Justizdepartementes, das vom Bundesrat unterstützt wird, stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat die starken Divergenzen zwischen seiner Ankündigung vom 30. August und dem Programm, das weder die US-Steuerbehörde noch die US-Börsenaufsichtsbehörde, noch das US-Justizdepartement - gemäss der neuesten Mitteilung aus den USA - zu etwas verpflichtet?</p><p>Diese Behörden massen sich nämlich an, alle Schweizer Banken, die am Programm teilnehmen, und ihre Mitarbeitenden auch später noch rechtlich zu verfolgen.</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat die Banken zu schützen, die in gutem Glauben nicht am Programm der US-Behörden teilnehmen, und welchen Rahmen wird er zu diesem Zweck der Finma stecken?</p>
- Banken. Regularisierung der Vergangenheit mit den USA
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