Vollständige Prüfung der Steuerdossiers von Prinzipalgesellschaften

ShortId
13.5596
Id
20135596
Updated
28.07.2023 07:07
Language
de
Title
Vollständige Prüfung der Steuerdossiers von Prinzipalgesellschaften
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;multinationales Unternehmen;Steuerausweichung;OECD;internationales Steuerrecht
1
  • L06K070306010701, multinationales Unternehmen
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L03K150222, OECD
Texts
  • <p>Als Aufsichtsbehörde für die direkte Bundessteuer führt die Eidgenössische Steuerverwaltung regelmässig risikobasierte Erhebungen über die direkte Bundessteuer durch. Anhand von Stichproben wurde festgestellt, dass in Einzelfällen der Sachverhalt nicht wie in den Rulings beschrieben umgesetzt wurde und sich die Praxis vom Grundgedanken des Kreisschreibens entfernt hatte.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat die Eidgenössische Steuerverwaltung im Jahr 2012 bei den kantonalen Steuerverwaltungen eine Vollerhebung über die Anwendung des Kreisschreibens Nr. 8 der Eidgenössischen Steuerverwaltung betreffend die Besteuerung der Prinzipalgesellschaften durchgeführt. Dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung Präzisierungen zum Kreisschreiben erarbeitet. Diese Präzisierungen sind steuertechnisch begründet, praktikabel und bewirken eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Veranlagung der Prinzipalgesellschaften. Die Eidgenössische Steuerverwaltung musste als Aufsichtsbehörde für die direkte Bundessteuer mit den Präzisierungen zum Kreisschreiben auf neue Sachverhalte reagieren, dies, gerade um Verunsicherungen der Unternehmen und der kantonalen Steuerbehörden in der Praxis zur internationalen Steuerausscheidung von Prinzipalgesellschaften mit Vertreter-Betriebsstätten gemäss Artikel 5 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens zu vermeiden. Mit den Präzisierungen wurde keine Verschärfung des Kreisschreibens Nr. 8 angeordnet, sondern lediglich dessen Einhaltung sichergestellt. Die Unternehmen können sich somit für die künftigen Geschäftsjahre auf diese Praxis berufen.</p><p>Diese Erläuterungen stehen mit der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform III in keinem Zusammenhang.</p>
  • <p>- Weshalb hat die ESTV im Jahr 2012 eine vollständige Prüfung der Steuerdossiers von Prinzipalgesellschaften gemäss Kreisschreiben Nr. 8, Internationale Steuerausscheidung von Prinzipalgesellschaften (vom 8. Dezember 2001), angeordnet?</p><p>- Und weshalb wurde in der festgelegten "Präzisierung" eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Handhabung angeordnet und wurden damit die ansässigen multinationalen Unternehmen im Vorfeld der ohnehin bevorstehenden USR III zusätzlich verunsichert?</p>
  • Vollständige Prüfung der Steuerdossiers von Prinzipalgesellschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Aufsichtsbehörde für die direkte Bundessteuer führt die Eidgenössische Steuerverwaltung regelmässig risikobasierte Erhebungen über die direkte Bundessteuer durch. Anhand von Stichproben wurde festgestellt, dass in Einzelfällen der Sachverhalt nicht wie in den Rulings beschrieben umgesetzt wurde und sich die Praxis vom Grundgedanken des Kreisschreibens entfernt hatte.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat die Eidgenössische Steuerverwaltung im Jahr 2012 bei den kantonalen Steuerverwaltungen eine Vollerhebung über die Anwendung des Kreisschreibens Nr. 8 der Eidgenössischen Steuerverwaltung betreffend die Besteuerung der Prinzipalgesellschaften durchgeführt. Dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung Präzisierungen zum Kreisschreiben erarbeitet. Diese Präzisierungen sind steuertechnisch begründet, praktikabel und bewirken eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Veranlagung der Prinzipalgesellschaften. Die Eidgenössische Steuerverwaltung musste als Aufsichtsbehörde für die direkte Bundessteuer mit den Präzisierungen zum Kreisschreiben auf neue Sachverhalte reagieren, dies, gerade um Verunsicherungen der Unternehmen und der kantonalen Steuerbehörden in der Praxis zur internationalen Steuerausscheidung von Prinzipalgesellschaften mit Vertreter-Betriebsstätten gemäss Artikel 5 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens zu vermeiden. Mit den Präzisierungen wurde keine Verschärfung des Kreisschreibens Nr. 8 angeordnet, sondern lediglich dessen Einhaltung sichergestellt. Die Unternehmen können sich somit für die künftigen Geschäftsjahre auf diese Praxis berufen.</p><p>Diese Erläuterungen stehen mit der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform III in keinem Zusammenhang.</p>
    • <p>- Weshalb hat die ESTV im Jahr 2012 eine vollständige Prüfung der Steuerdossiers von Prinzipalgesellschaften gemäss Kreisschreiben Nr. 8, Internationale Steuerausscheidung von Prinzipalgesellschaften (vom 8. Dezember 2001), angeordnet?</p><p>- Und weshalb wurde in der festgelegten "Präzisierung" eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Handhabung angeordnet und wurden damit die ansässigen multinationalen Unternehmen im Vorfeld der ohnehin bevorstehenden USR III zusätzlich verunsichert?</p>
    • Vollständige Prüfung der Steuerdossiers von Prinzipalgesellschaften

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